Österreich

Blutspenden werden nicht auf Malaria getestet

Heute Redaktion
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In Kärnten hat sich eine Patientin, die im Zuge einer Operation Blutkonserven erhalten hat, mit Malaria infiziert. Sie ist daran verstorben. Der Fall wird geprüft.

Wie berichtet ist in eine 86-jährige Frau in einem Kärntner Spital an Malaria verstorben. Die Kärntnerin war wegen einer Hüftoperation zur Behandlung im Krankenhaus in Klagenfurt, dürfte sich dort aber – womöglich durch eine verunreinigte Blutkonserve – mit dem Malaria-Virus infiziert haben.

Der Fall wird nun geprüft. Ob die Malaria tatsächlich über eine Blutkonserve übertragen wurde, wird ein Test ergeben. Das Ergebnis wird Ende der Woche erwartet.

Die Bluttransfusionen stammten vom Roten Kreuz. Würde sich der Infektionsverdacht bestätigen, wäre es der erste Fall, bei dem in Österreich eine Malaria-Infizierung durch Blutkonserven erfolgt ist.

Malaria ist eine Erkrankung, die durch einzellige Parasiten (Plasmodien) hervorgerufen wird. Sie ist nach wie vor die bedeutendste Tropenkrankheit und kommt weltweit in über 100 Ländern gehäuft vor.

In Österreich treten jährlich zwischen 50 und 100 Malariafälle auf. Dies sind importierte Krankheitsfälle - durch Fernreisen in Malariagebiete, meist auf Verweigerung der Prophylaxe oder ganz selten auf Versagen des Medikamentes rückführbar.

Die Erreger (Plasmodien) werden meist durch den Stich der weiblichen Anopheles-Mücke auf den Menschen übertragen. Sehr selten kann Malaria auch durch Bluttransfusionen, Verwendung von gebrauchten Spritzen oder im Rahmen einer Geburt von einer infizierten Mutter auf das Kind übertragen werden.

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In Österreich unterliegen Blut und die daraus hergestellten Medikamente dem Arzneimittelgesetz. Ein Blutspender wird vor jeder Spende nach einer Vielzahl von Infektionsrisiken befragt und das Blut auf verschiedenste Parameter getestet.

"Eine absolut risikofreie Bluttransfusion gibt es allerdings nicht", teilt das Rote Kreuz angesichts des Falls nun in einem Statement mit. Alle Blutspenden würden sowohl auf Antikörper als auch mit dem PCR-Verfahren (s.u.) getestet, ehe sie freigegeben werden.

"Ein diagnostisches Fenster von neun bis zehn Tagen kann aber bisher kein Test eliminieren. Daher ist der Fragebogen, den jeder Blutspender mit detaillierten Angaben auch zu etwaigem Risikoverhalten ausfüllen muss, so wichtig. Hier ist man auf die Mitarbeit der Spender angewiesen", erklärt Dr. Albert Sima, ärztlicher Leiter der Blutspendezentrale des Kärntner Roten Kreuzes in Klagenfurt.

Das Blutsicherheitsgesetz schreibt vor, welche Analysen Blutspenden durchlaufen müssen. Die wichtigsten Infektionskrankheiten, wie beispielsweise HIV oder Hepatitis, werden mittels verschiedener Tests (immunologische und molekularbiologische) untersucht, um das diagnostische Fenster, in der Antikörper bzw. Erreger noch nicht nachgewiesen werden können, möglichst kurz zu halten. Auf Malaria wird eine Blutspende derzeit nicht getestet.

Die Blutspender-Verordnung bestimmt, welche Voraussetzungen Spender erfüllen müssen. Jeder Blutspender durchläuft folgende Tests: Spenderfragebogen, Messung von Hämoglobin, Blutdruckmessung, Temperaturmessung, Feststellung von Körpergewicht und Körpergröße.

Vor der eigentlichen Blutabnahme werden die freiwilligen Spender ersucht, einen umfassenden Fragebogen auszufüllen. Dieser Fragebogen ist ein wichtiges Instrument um beurteilen zu können, ob jemand für die Blutspende überhaupt geeignet ist.

Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschlusskriterien soll höchste Sicherheit für Spender als auch Empfänger von Blutkonserven gewährleistet werden. Aus diesem Grund beinhaltet der Spenderfragebogen neben persönlichen Daten auch Fragen zu Gesundheit, Lebensstil, früheren Erkrankungen, Medikamenten-Einnahme, Impfungen und Auslandsaufenthalten. Abgefragt wird hier unter anderem, ob der Spender in den vergangenen sechs Monaten im Ausland war.

Personen, die in diesem halben Jahr vor der Blutspende in Malaria-Gebieten waren, sind unabhängig davon, ob sie Krankheitssymptome hatten, von der Blutspende gesperrt. Personen, die in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind oder sich mehr als sechs Monate durchgehend dort aufgehalten haben, dürfen prinzipiell nicht spenden.

Alle erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz-Gesetz. Nur gewissenhaft ausgefüllte Spenderfragebögen tragen dazu bei, dass eine gewonnene Spende nicht verworfen werden muss.

Jedes Spenderblut wird auf folgende Parameter getestet: Bestimmung von Blutgruppe, Rhesus- und Kellfaktor sowie etwaige Antikörper; immunologische Tests (HIV-Antigen und Antikörper, Hepatitis B-Antigen, Hepatitis C-Antikörper, Syphilis-Antikörper, Neopterin-Test) sowie molekularbiologische Tests/Pool-PCR (HIV, Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Hepatitis E, Parvo B19). (ek)