Prozess in Wr. Neustadt

Bluttat auf Kino-Parkplatz: 20 Jahre Haft für Mann (44)

Mordprozess in Wr. Neustadt: Der türkische Angeklagte soll seinen Landsmann getötet haben. Hintergrund ist ein gescheiterter Drogen-Deal.
Erich Wessely
24.04.2025, 21:32
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Nach einer unfassbaren Bluttat in Wr. Neustadt ging es am Donnerstag, 24. April, in den finalen Prozesstag am Landesgericht Wr. Neustadt: Hasan D. (44) soll bei einem Treffen am "Cine Nova"-Kino-Parkplatz in Wr. Neustadt am 24. September 2023 aus einem schwarzen BMW X5 heraus in Mafiamanier seinen türkischen Landsmann Fatih E. (34) mit drei Schüssen (Waffe: Walther PPK) regelrecht hingerichtet haben.

Laut Anklage wurden beide Lungen getroffen, ein Schuss traf dabei das Opfer mitten ins Herz.

Als Gemüse

Über ihre Jobs, der 44-Jährige führte einen Supermarkt, der 34-Jährige war als Gemüsegroßhändler in Wien tätig, hatten sich Opfer und Täter kennengelernt – schnell drehten sich die Geschäfte aber um große Drogen-Deals.

Fatih E. soll Kontakte zu einer ausländischen kriminellen Vereinigung geknüpft haben, die Drogen-Coups initiierte.

30 Kilo Heroin

Ein erster Deal glückte, im September 2023 sollte der Angeklagte erneut 30 Kilo Heroin von Bulgarien abholen, die Übergabe in Plowdiw aber scheiterte.

"Geld oder Ware"

Hasan D. (Anwalt Rudolf Mayer; Anwalt Philipp Wolm vertrat die Opferfamilie) kam ohne Stoff in Österreich an – die Partner um Fatih E. sollen Druck auf den 44-Jährigen ausgeübt haben ("Werden deine Kinder töten"), er sollte ihnen seinen Supermarkt überlassen: "Geld oder Ware."

Weil er die verlangten 300.000 Euro nicht aufbringen konnte oder wollte, soll es dann zur Bluttat gekommen sein: "Ich habe es erledigt", soll er einem Bekannten gestanden haben.

Der Angeklagte war teils geständig, bestritt aber in den ersten Prozesstagen eine Mordabsicht und den Vorwurf einer Vergewaltigung (es gilt die Unschuldsvermutung). Das Schwurgericht sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Wegen Mordes und Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz wurde er zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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