Prozess wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung am Landesgericht Wr. Neustadt: Ein in Bosnien geborener Pkw-Lenker war am 11. Jänner 2025 mit seiner Frau nach dem Einkaufen auf dem Nachhauseweg. Die Straßenbedingungen: Es war feucht und bereits dunkel.
In Vösendorf verließ der Angeklagte den Parkplatz des Supermarktes Lidl und begab sich auf die Triester Straße, eine der wichtigsten Straßenverbindungen an der Stadtgrenze im Süden Wiens.
Der Pkw-Lenker soll die Fahrspur ohne zu blinken abrupt gewechselt haben (laut Anklage doppelte Sperrlinie überfahren). Ein Motorradfahrer, der sich auf der zweiten Spur befand und mit ca. 50 km/h unterwegs gewesen war, konnte auf dieses Manöver des Autofahrers nicht mehr reagieren und krachte in den BMW X5.
Der Biker hechtete über die Motorhaube und kam auf der Gegenfahrbahn zum Liegen. Nun musste der zweifache Vater auf der Anklagebank Platz nehmen, denn der Motorradfahrer erlitt bei dem Crash schwere Verletzungen (Oberschenkelhalsbruch, Handgelenk). Das Opfer musste drei Mal operiert werden. Das Opfer vor Gericht: "Ich war vorschriftmäßig gekleidet, mit Airbag und Rückenprotektoren. Sonst hätte ich das nicht überlebt."
Der Pkw-Lenker schilderte die Situation anders und verantwortete sich mit nicht schuldig. Ein Zeuge in einem Pkw, der direkt hinter dem Motorrad gefahren war, bestätigte aber die Angaben des Motorradlenkers: "Der hat keine Chance gehabt."
Der Richter hielt die Aussagen der Zeugen für glaubwürdig und verurteilte den BMW-Fahrer zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 13 Euro, also 4.680 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.