Eigentlich war alles klar: Drei Mittelschüler im Bezirk Scheibbs wurden von der Sportwoche ausgeschlossen, nachdem sie im Unterricht den Hitlergruß gezeigt haben. Später wurde der Ausschluss von der Bildungsdirektion Niederösterreich aufgehoben.
Ein Elternteil hatte sich bei der Bildungsdirektion Niederösterreich erfolgreich beschwert – mit der Begründung der "fehlenden rechtlichen Grundlage." Laut Schulunterrichtsgesetz ist ein Ausschluss nur zulässig, wenn Gefahr im Verzug ist.
"Das Zeigen eines Hitlergrußes zählt in diesem Fall nicht zu einer Gefährdung bzw. Selbstgefährdung", wie die Bildungsdirektion gegenüber "ORF NÖ" erklärte. Für einen Ausschluss brauche man beispielsweise konkrete Drohungen – das Zeigen des Hitlergrußes reicht dafür offenbar nicht.
In einer schriftlichen Stellungnahme betont die Bildungsdirektion: "Die zuständige Außenstelle der Bildungsdirektion für NÖ hat gemeinsam mit der Schule entschieden, dass die Schüler an einer bevorstehenden Schulveranstaltung teilnehmen werden. Dies entspricht den rechtlichen Vorgaben, die für die Schule und die Bildungsdirektion gelten."
Viele Lehrkräfte und Eltern sind unzufrieden, äußern das aber nur anonym. "Wir haben nur über unsere Kinder von diesem Vorfall erfahren", ärgert sich ein Elternteil. Intern heißt es von der Gewerkschaft, der Fall "sei mit der Bildungsdirektion gut aufgearbeitet worden."
Die Schule reagierte dennoch: "Es wurden sofort unter Hinzuziehung der Eltern mahnende Gespräche seitens der Schulleitung durchgeführt", so die Bildungsdirektion. Eine "wenig zufriedenstellende" Verhaltensnote sei beantragt worden. Zusätzlich sollen Workshops mit der Kriminalprävention stattfinden. Und: ein Besuch im KZ Mauthausen ist für die gesamte Schulklasse Pflicht.
"Diese pädagogische Aufarbeitung erscheint aus Sicht der Bildungsdirektion als sehr sinnvoll und notwendig", betont die Behörde. Das Verhalten sei "umgehend" thematisiert und "im Klassenverband aufgearbeitet" worden.
Der Vorsitzende des Fachausschuss AHS Tirol, Matthias Hofer (ÖPU), schreibt seine Gedanken zum Eingreifen der Bildungsdirektion in einem Instagram-Post nieder:
Im Beitrag von Montag kritisiert er im Namen der Tiroler Gewerkschaft die mangelnde Konsequenz für die drei Schüler: "Pädagogisch sinnvolle Maßnahmen – wie hier der Ausschluss von der Sportwoche – müssen von den Schulen gesetzt werden dürfen.
Dafür braucht es nicht nur die Änderung der gesetzlichen Grundlagen, sondern auch eine Schulbehörde, die mit den Lehrerinnen und Lehrern an einem Strang im Kampf gegen Disziplinlosigkeiten jeglicher Art zieht." Der Vorsitzende hat selbst seinen privaten und politischen Ursprung in Hohenau im Bezirk Gänserndorf.
Hofer geht darauf ein, dass klare Regeln Kinder leiten würden. Regeln zu brechen müsse Konsequenzen bedeuten – "denn nur das frühzeitige Eingreifen bei Disziplinlosigkeit verbessert die Schülerleistung und letztlich die Chancengleichheit."
Zum Schluss bezeichnet er den Vorfall in Niederösterreich als Paradebeispiel, wie man pädagogisches Wirken konterkarieren würde: "Dass Verstöße von Schülern gegen das Verbotsgesetz ohne Konsequenzen bleiben, kann wohl auch nicht im Sinne des Bildungsministers sein." Deshalb pocht er auf rasche, notwendige Gesetzesänderungen – um bessere Erziehungsmittel umzusetzen.