Eine Frau kaufte im April 2024 in einer "Tedi"-Filiale in Baden ein. Die Parkdauer auf dem Kundenparkplatz war dabei auf eine Stunde beschränkt – die Kundin blieb aber sechs Minuten zu lange.
Doch anstatt direkt eine Strafe zu bekommen, geschah zunächst nichts. Erst rund ein Jahr später kam plötzlich eine Zahlungsaufforderung ins Haus: 75 Euro Strafe – zahlbar binnen 14 Tagen.
"Ich hatte einiges zu kaufen, weil ich eine neue Wohnung bezogen habe", erklärt die Badnerin gegenüber der "Kronen Zeitung" die längere Dauer ihres Einkaufs. Die Kundin wandte sich an Tedi, legte einen Kassenbon vor und wies nach, dass sie zwei Minuten vor dem Verlassen des Parkplatzes bezahlt hatte.
Doch der Diskonter verwies lapidar auf die zuständige Überwachungsfirma, die für die Einhaltung der Parkregeln beauftragt wurde. Von dort kam nur ein Satz zurück: Ein Storno sei nicht möglich.
Für die Kundin ein Schlag ins Gesicht. Der ÖAMTC hat wenig Verständnis für das Vorgehen, die Forderung sei aus juristischer Sicht aber korrekt, wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer in der "Krone" erklärt:
"Eine solche ist aus unserer Sicht auch wesentlich fairer als die Drohung mit Besitzstörungsklage", so Hoffer. Erst ab drei Jahren sei eine "Vertragsstrafe" verjährt. Dass aber genau jene Firma, die für die Parkraumüberwachung zuständig sei, über die Kulanz entscheide, mache "den Bock zum Gärtner".
Übrigens: Sowohl Diskonter "Tedi" als auch die betroffene Parkraumfirma waren laut "Krone" für keine Stellungnahme erreichbar – Schweigen im Walde, trotz öffentlichem Ärger.