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Böhmermanns Erdogan-Gedicht teilweise verboten

Heute Redaktion
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Das erste Urteil zum Edogan-Schmähgedich von Jan Böhmermann ist da: Große Teile wurden verboten, vor allem jene, die sexuelle Dinge betreffen. Erdogans Anwalt ist begeistert, Böhmermanns Rechtsvertreter findet den Richterspruch "falsch".

Das erste Urteil zum Edogan-Schmähgedich von Jan Böhmermann ist da: Große Teile wurden verboten, vor allem jene, die sexuelle Dinge betreffen. Erdogans Anwalt ist begeistert, Böhmermanns Rechtsvertreter findet den Richterspruch "falsch".

"Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident": Diese Passage wurde vom Landgericht Hamburg als unbedenklich eingestuft. Jene Textstellen, in denen es um die Meinungsfreiheit in der Türkei geht, bleiben erlaubt. So auch "Er ist der Mann der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt". Der Großteil des Gedichts wurde jedoch verboten. 

Richter: Gedicht ist Satire, viele Teile dürfen trotzdem nicht mehr vorgelesen werden

Grundsätzlich sei das Gedicht Satire, so das Gericht, nur viele Stellen eben nicht. Die müsse Erdogan so nicht hinnehmen, weil sie ehrverletzend und schmähend seien. Genau das ist es, was Böhmermanns Anwalt nicht einsieht: "Das geht im Bereich der Kunstfreiheit nicht. Vielmehr muss das Gedicht als Einheit betrachtet werden und zudem der Kontext in der Sendung [ZDFneo, Anm.], in welchem das Gedicht verlesen wurde. Diesen hat das Gericht nach hiesiger Auffassung nicht hinreichend berücksichtigt."

Erdogans Rechtsvertreter ist hingegen "sehr beglückt über die gute Rechtssprechung in Deutschland".

 

Für Komiker Jan Böhmermann ist es mit diesem ersten Urteil noch nicht vorbei. Ihm steht noch ein weiterer Prozess bevor. In Mainz muss er noch . Außerdem will sein Anwalt laut "Spiegel.de" Rechtsmittel prüfen. Vielleicht geht der Prozess um das Schmäh-Gedicht in die nächste Instanz. 

Nachdem Jan Böhmermann das Schmähgedicht im TV vortrug und ihn wurde ein Hit im Netz.