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Bonus nur für Inländer? Experte kritisiert Kanzler-P...

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Ein Beschäftigungsbonus soll ab 1. Juli Unternehmen motivieren, zusätzliche Mitarbeiter anzustellen. Um den Druck auf den Arbeitsmarkt nicht zu verstärken, werden nach Plan des Bundeskanzlers EU-Ausländer ausgeklammert - eine rechtswidrige Praxis, warnte Europarechtler Franz Leidenmühler im Ö1-Mittagsjournal.

Über die Dauer von drei Jahren soll der Beschäftigungsbonus die Lohnnebenkosten zu 50 Prozent bezuschussen. Er gilt für zusätzlich aufgenommene Arbeitskräfte, die zuvor in Österreich tätig waren, oder hier eine Ausbildung abgeschlossen haben. Jurist Franz Leidenmühler sieht darin einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

"Diese Idee, dass die heimischen Arbeitskräfte geschützt werden, widerspricht diametral dem Binnenmarktgedanken", richtete Leidenmühler im ORF-Radio Kanzler Christian Kern (SP) aus. Dieser legte die Details seines Planes am Montag dem Koalitionspartner vor. Kerns Argumentation für den Vorzug von Inländern: Nur so könne eine "weitere Ausweitung des Arbeitskräfteangebots durch Migration" verhindert werden.

Volkspartei prüft Vorschlag

Die ÖVP hatte zuvor Befürchtungen geäußert, durch die Restriktion würden Lehrlinge, Maturanten und Uni-Absolventen ausgeschlossen - was der Kanzler vehement bestritt. Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (VP) zur Position seiner Partei: "Wir wollen nach wie vor ein möglichst unbürokratisches Modell, das österreichische Unternehmen entlastet und zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im Land motiviert."

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