Politik
BP-Wahlkartenprozess: Neun Schuldsprüche
Neun Schuldsprüche, ein Freispruch: Der erste Prozess wegen Unregelmäßigkeiten bei der Hofburg-Stichwahl 2016 ging überraschend früh zu Ende.
Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 (wurde später aufgehoben) beschäftigten am Donnerstag erstmals auch die Justiz.
Am Straflandesgericht in Klagenfurt waren zehn Mitglieder der Bezirkswahlbehörde angeklagt, darunter auch der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ), der sich schon im Vorfeld schuldig bekannte.
Worum ging es?
Der Wahlamtsleiter der Stadt Villach hat die Stichwahlkarten teilweise zu früh und alleine ausgezählt. Die Angeklagten bestätigten daraufhin - ohne dabei gewesen zu sein - dass die Wahlkarten ordnungsgemäß geöffnet und ausgezählt wurden.
Hohe Geldstrafen
Neun der zehn Angeklagten wurden am Donnerstag schuldig gesprochen. Ihnen drohen hohe Geldstrafen. Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) etwa, soll 14.000 Euro zahlen. Ebensoviel fasste der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes aus.
Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falsche Beweisaussage wurden ihm vorgeworfen. Den acht Mitglieder der Bezirkswahlbehörde wurden falsche Beurkundung im Amt vorgeworfen. Sie sollen Geldstrafen in der Höhe von 5.400 bis 9.000 Euro zahlen.
Freigesprochen wurde lediglich eine FPÖ-Mandatarin. Sie war die Einzige, die Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisert und einen Aktenvermerk gefordert hat. Die Urteil sind allesamt nicht rechtskräftig. (red)