Eine brandgefährliche Entdeckung machte eine Wanderin am Dienstag in der Früh bei der Jelinek Warte bei Scheibbs. Trotz der Waldbrandverordnung, welche in allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und in Waldrandnähe gilt, haben Unbekannte ein Lagerfeuer angeheizt und dies nicht abgelöscht.
Die Wanderin alarmierte sofort die Einsatzkräfte. Die Feuerwehr löschte das Feuer ab und konnte so einen Brand verhindern. Laut Infos hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen. Laut Waldbrandverordnung kann eine Übertretung mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden.