Politik

Brandstetter will religiöse Kleidung bei Gericht ver...

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Sabine Hertel

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat sich in die Diskussion um das Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst eingeschaltet und will jegliche Kleidung vor Gericht verbieten, die auf eine Religion schließen lasse.

tritt Brandstetter zumindest in seinem Bereich, der Justiz, für ein derartiges Verbot ein, "weil der Eindruck der Objektivität und der Neutralität in der Hoheitsverwaltung nach außen, also von Richtern und Staatsanwälten, nicht beeinträchtigt werden darf. Da darf es nicht den geringsten Zweifel geben."

Es gelte schließlich seit jeher, dass Zeugen vor Gericht nicht vermummt auftreten dürfen, erklärte er im Kurier: "Das ist seit jeher Judikatur, weil es auch eine nonverbale Kommunikation gibt."

Brandstetter betonte aber, dass es ihm nicht nur um den Islam gehe: "Es geht dabei nicht nur um das Kopftuch, sondern um alle auffälligen Kleidungsstücke, die auf eine bestimmte Weltanschauung oder ein Religionsbekenntnis schließen lassen – also auch um die Kopfbedeckung eines Sikh (Anm. der Red.: Dastar) oder die Kippa (Anm. d. Red.: jüdische Kopfbedeckung)."

Kreuze will der Justizminister, so wie auch Kurz, aber nicht verbannen: "Abgesehen davon, dass auf Wunsch für Zwecke der Vereidigung religiöse Symbole (Kreuze, Kerzen, Koran, Talmud) zur Verfügung stehen, gibt es keine Vorschrift, Kreuze in Gerichtssälen anzubringen, vereinzelt hängen dort aber welche."

Er findet nicht, dass Religionen dadurch ungleich behandelt würden: "In der christlichen Kultur ist man Kreuze gewöhnt. Deshalb hat ein Kreuz in einem Verhandlungssaal bei uns keinen Auffälligkeitswert – im Gegensatz zu Kopftuch oder Kippa bei Amtsträgern. Das darf man nicht vermengen."