Oberösterreich
Bratwürstl und Glühwein heuer nur mit "Corona-Armband"
Dienstag forderte die WKO, dass es heuer Adventmärkte geben muss. Mittwoch legte Linz ein Konzept vor: Würstl und Glühwein gibt's nur mit Armbändchen.
Linz-Vize und Marktreferent Bernhard Baier (ÖVP) verlangt von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), dass die Corona-Maßnahmenverordnung geändert wird. So will er dafür sorgen, dass heuer Weihnachtsmärkte stattfinden können.
Hintergrund: "Da auf den Advent- und Weihnachtsmärkten neben dem Warenverkauf auch in aller Regel die Konsumation von Speisen und Getränken erfolgt, gilt: eine lückenlose 3G-Kontrolle und eine hermetische Abriegelung des Marktgeländes. "Es gibt daher dringenden Handlungsbedarf, da eine Durchführung unter diesen Voraussetzungen unmöglich erscheint", warnt Bernhard Baier.
Zusammen mit einem externen Covid-19-Präventionskonzeptersteller und der Wofgangsee Tourismus GmbH hat die Stadt Linz ein Alternativkonzept zur sicheren Durchführung von Advent- und Weihnachtsmärkten erarbeitet.
Besucher bekommen Armbänder
Das sind die Eckpunkte des Konzepts:
➤ Der Erwerb von Speisen und Getränken zum Verzehr am Markt erfolgt nur nach einem Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr durch ein gültiges (am Handgelenk angelegtes) Band.
➤ Bei Marktständen mit Waren oder Verkauf von Speisen und Getränken als verpackte Ware (Wein, Speck, etc.) keine Kontrolle des G-Status, da dies einem "klassischen" Verkauf gleicht.
➤ Die Konsumation in geschlossenen Räumen ist ausschließlich über eine Zutrittskontrolle (Bandkontrolle) zulässig. Maskenpflicht in geschlossenen Räumen je nach gesetzlicher Vorgabe. Eine Registrierung hat zusätzlich zu erfolgen.
➤ Der G-Status richtet sich nach der jeweils gültigen Covid-19-Verordnung. Die Kontrolle des "G-Status" findet an ausgewiesenen Standorten statt. Hierbei erfolgt eine Überprüfung sowohl für Beschicker als auch Besucher. Diese Überprüfung umfasst die G-Kontrolle, die Ausgabe und das Anlegen eines Bandes am Armgelenk. Das Band kann tageweise, verschiedenfärbig ausgegeben werden. Optional kann auf freiwilliger Basis jede/r Betreiber eines AdWm21-Dauerbänder für geimpfte und genesen-geimpfte Personen ausgeben.
➤ Alle Beschicker und Mitarbeiter auf den Märkten haben die Verpflichtung ihren G-Status nachzuweisen und ein Band anzulegen. Dadurch soll die Gefahr, dass ein Cluster unter den Beschickern/Mitarbeitern entsteht, minimiert werden. Sollte der Zugang zu den AdWm21 auf 2G reduziert werden, müssen jene Mitarbeiter, die diesen Status nicht haben, PCR getestet sein und erhalten dennoch ein Band.
➤ Das Band ermöglicht den Besuch aller AdWm21 der jeweiligen Stadt/Ort/Region. Die Registrierung erfolgt je Markt. Kinder ab 6 Jahren erhalten ein Band nach Vorweis des Ninja-Passes bzw. des Grünen Passes.
➤ Im Bereich der Zugangsrichtungen der AdWm21 sind gut sichtbare Informationen über die Zutrittsregeln mit Hinweis auf Bandausgabestellen, die Registrierungspflicht sowie Präventionsmaßnahmen angebracht. Es können Stichprobenkontrollen zu Spitzenzeiten erfolgen.
➤ Fahrgeschäfte werden wie Konsumationsbereiche betrachtet. Eine Nutzung kann nur mit gültigem Band erfolgen.