Wien

Brief von Wien Energie enthüllt nächsten Preis-Hammer

Nach dem Sommer werden die Energiepreise deutlich angehoben. In einem Brief erklärt die Wien Energie das genaue Vorgehen und die neuen Regeln.

Michael Rauhofer-Redl
Fernwärme wird immer teurer. Wien Energie hat "keine andere Wahl", als die Preise zu erhöhen.
Fernwärme wird immer teurer. Wien Energie hat "keine andere Wahl", als die Preise zu erhöhen.
Hans Ringhofer / picturedesk.com; Hans Ringhofer / picturedesk.com

Ab 1. September werden die Energiepreise in der Bundeshauptstadt drastisch nach oben getrieben. Schon Anfang Juni wurde die geplante Preiserhöhung des städtischen Energieversorgers bekannt. Seit Montag ist es fix: Die Fernwärmepreise der Wien Energie steigen um 92 Prozent, das bestätigte Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) am Montag. Der Anpassung des Preisbescheids durch die Wien Energie wurde stattgegeben.

Die Erhöhung tritt ab 1. September in Kraft. Betroffen sind rund 260.000 Haushalte bzw. knapp zwei Drittel der privaten Fernwärmekundinnen und -kunden. Der Preisanstieg sei nicht zu verhindern. "Wir haben keine andere Wahl. Das sind die bitteren Folgen der weltweiten Energiekrise und beispiellos explodierender Großhandelspreise", sagte Wien-Energie-Geschäftsführer Michael Strebl im Juni.

Böse Überraschung – zwei Preisanpassungen pro Jahr möglich

Passend zu den Ankündigungen flatterte am Dienstag bei den ersten Kunden der Wien Energie bereits ein entsprechender Brief des Energieversorgers ins Postkästchen. Dieser bestätigt die "erste Anpassung der Preise" zum 01.09.2022. Doch in dem Brief verbirgt sich auch ein weiterer Hammer für Bezieher von Strom und Erdgas.

Denn: "Statt bisher einmal pro Jahr können nunmehr Verbrauchs- und Grundpreis ab dem Jahr 2023 zweimal pro Jahr  jeweils zum 01.04. und zum 01.10. angepasst werden. Bis auf diese Änderung bleibe die Preissystematik unverändert, heißt es in dem Schreiben.

Der Brief hält fest, dass es bei den (Index-)Ausgangswerten für Bestandskunden keine Veränderung gebe. Das bedeute, dass es für Betroffene "zu keiner Schlechterstellung" kommt. Bei den Allgemeinen Lieferbedingungen für Strom sei in den Allgemeinen Lieferbedingungen ein Hinweis auf das gesetzliche Recht auf Ratenzahlung eingefügt worden.

Kunden, die mit den geänderten Tarifbedingungen einverstanden sind, müssen nichts weiter unternehmen. "Sollten Sie den geänderten Vertragsbedingungen nicht zustimmen, können Sie binnen vier Wochen ab Zugang doeses Schreibens den geänderten Vertragsbedingungen Ihres Erdgasliefervertrags schriftlich widersprechen bzw. Ihren Stromliefervertrag schriftlich kündigen", heißt es in dem Schreiben weiter. In einem solchen Fall würde der Vertrag mit spätestens 30.11.2022 enden. Betroffene müssten dann allerdings "rechtzeitig einen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließen".

Stadt verspricht Unterstützungen

Um den Teuerungen entgegenzusteuern, verwies Stadtrat Hanke auf die gesetzten Maßnahmen. "Wir werden 250 Millionen Euro an Energieunterstützung in vier Säulen zur Verfügung stellen, um ganz klarzumachen: Wir wissen, wo der Schuh drückt, und wir müssen gegen dieses Teuerungsthema ankämpfen."

Weiters möchte die Stadt Wien vermehrt auf stromsparende Maßnahmen setzen. Das hat auch erste Auswirkungen auf die kalte Jahreszeit:  "Wir wollen die Weihnachtsbeleuchtung ein Stück weit später erst einstellen, um eben hier Einsparungsmöglichkeiten zu erzielen", erklärte Hanke gegenüber dem ORF Wien.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com