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Briefwahl: FP klagt über illegale Sammelbestellungen

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Ex-Justizminister und FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer mahnt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof Rechtskonformität ein: Menschen in Altersheimen und Spitälern sowie Besachwaltete müssten ihre Wahlkarten persönlich bestellen und dürften dies nicht über Vertreter tun.

Ex-Justizminister und FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer mahnt nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof zur Vorsicht: Menschen in Altersheimen und Spitälern sowie Besachwaltete müssten ihre Wahlkarten persönlich bestellen und dürften dies nicht über Vertreter tun.
Die FPÖ, die bei Briefwählern traditionell schlechter abschneidet, rüttelt weiter an der Wahl per Post: Nachdem Mandatar konform.

Wie Böhmdorfer in Ö1 ausführte, müssen Briefwähler die Wahlkarte persönlich beantragen - Sammelbestellungen wie etwa in Pflegeheimen seien laut Höchstgericht also nicht zulässig. Auch er selbst werde sein Verhalten dem Urteil anpassen: "Wir haben zum Beispiel in unserer Kanzlei zu einer Sekretärin gesagt, 'Bitte bestellen Sie mir eine Wahlkarte.' Wir haben nicht gewusst, dass diese Aktion schon anrüchig bis ungültig ist. Wir werden das auch in Zukunft nicht tun."