Politik

Opposition verklagt Kickl wegen der BVT-Affäre

Dem BVT-Untersuchungsausschuss werden laut Opposition vom Innenministerium Akten vorenthalten. Sie klagt deswegen den Innenminister.

Heute Redaktion
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SPÖ, NEOS und die Liste Pilz haben am Dienstag durch ihre Fraktionsführer im BVT-Untersuchungsausschuss, Jan Krainer, Stephanie Krisper und Peter Pilz, Maßnahmen bekannt gegeben, um gegen die "Nichtlieferung von Akten" vorzugehen. Bereits seit mehreren Wochen fordern die Oppositionsparteien die Vorlage aller Akten, das Innenministerium wies den Vorwurf mehrmals von sich.

Klar ist nun: SPÖ, NEOS und die Liste Pilz werden den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf die als mangelhaft betrachtete Aktenlieferung des Innenministers Herbert Kickl (FPÖ) in der BVT-Causa ansetzen. Bekanntlich kam es zu einer überraschenden Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, deren Ablauf und Beauftragung Fragen aufwirft.

Kickl sei autoritär und diktatorisch

Primärer Kritikpunkt der Oppositionsparteien ist, dass das Innenministerium bislang nur "bruchstückhaft" Akten betreffend der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Hausdurchsuchung beim BVT geliefert haben soll. Manche Teile, wie etwa die Protokolle der Disziplinarkommissionen, fehlen hingegen gleich komplett.

Die Opposition sprach gar von "Sabotage", das Innenministerium wiegelte ab; man habe die Akten sorgfältig überprüft und eine Stellungnahme dem Parlament zukommen lassen. "Der wahre Charakter eines Menschen zeigt sich, wenn er an der Macht ist", so Krainer am Dienstag zu Kickl. Der Innenminister agiere autoritär und diktatorisch, behandle "kritische Fragen wie Majestätsbeleidigung" und habe "keinerlei Interesse", an parlamentarischer Arbeit mitzuwirken.

Stattdessen vertusche und sabotiere Kickl die Aufklärungsarbeit. Man müsse den "Überfall von Kickl aufs BVT aufklären", bisher seien nur 10 Prozent der Akten geliefert worden. "Wir wollen Kickl raten, eine Serie von Niederlagen vor dem VfGH zu vermeiden, indem er endlich alle Akten vorlegt", fordert Krainer.

Amtsmissbrauch in den Raum gestellt

Krisper bestätigte, dass zwar Akten geliefert wurden, aber "weder vollständig, noch die wichtigsten". Das Kabinett sei weiter "eine Blackbox, die uns vorenthalten wird". Sie stellt in den Raum, dass es teilweise auch gar keine Dokumente über die Vorgänge gebe oder aber sie bewusst zurückgehalten werden. Es werde jetzt jedenfalls der Verfassungsgerichtshof angerufen, so Krisper, die Kickl "Sabotage" vorwirft.

"Und da geht es schon wieder los", so Pilz. Man habe zahlreiche EGS-Beamte (die an der BVT-Razzia beteiligte Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität der Polizei, Anm.), was vom Polizeipräsidenten beantwortet wurde. Demnach dürfe die Öffentlichkeit und die Medien von den Befragungen der EGS-Beamten nichts erfahren, weil das Ansehen des Staates gefährdet oder Staatsgeheimnisse verraten werden könnten.

"Weisung von oben"

Noch nie habe Pilz eine geheime Befragung erlebt, "ich weiß nicht einmal wie das möglich sein soll, das ist ein Akt völliger Willkür". EGS-Beamte würden nicht einmal Staatsgeheimnisse kennen. Es habe hundertprozentig eine "Weisung von oben" an den Polizeipräsidenten gegeben, entweder von Kickl oder von Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums. Pilz lässt gleichzeitig einen möglichen Amtsmissbrauch prüfen. "Langsam reicht's wirklich", so Pilz. Und wenn Kickl das nicht passe, dann solle er Pilz klagen: "Dann lasse ich ihn vor Gericht unter Wahrheitspflicht aussagen:"

Nun könnte es ganz schnell gehen und der Verfassungsgerichtshof bestimmen, welche Akten dem U-Ausschuss vorgelegt werden müssen. Denn der U-Ausschuss startet bereits im September. (red)