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Britischer Drohnen-Bericht: 6 Vorfälle im Oktober

Heute Redaktion
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Drohnen kommen Flugzeugen immer öfter in die Quere und bringen somit viele Passagiere unnötig in Gefahr. In einem monatlich veröffentlichten Bericht aus Großbritannien ist von sechs Vorfällen allein im Oktober die Rede. Fünf ereigneten sich London, einer in Liverpool. Vier Mal wurde eine Maschine nur knapp verfehlt.

Drohnen kommen Flugzeugen immer öfter in die Quere und bringen somit viele Passagiere unnötig in Gefahr. In einem monatlich veröffentlichten Bericht aus Großbritannien ist von sechs Vorfällen allein im Oktober die Rede. Fünf ereigneten sich London, einer in Liverpool. Vier Mal wurde eine Maschine nur knapp verfehlt.

Am Flughafen von Liverpool näherte sich eine Drohne einem startenden Airbus A319 laut Bericht des "Guardian" bis auf fünf Meter an. Der Pilot entdeckte die große, schwarz-gelbe Drohne kurz nach dem Abheben. Diese war jedoch so nahe, dass ihm die Hände gebunden waren.

Er sagte der Behörde , dass der Zufall eine große Rolle gespielt habe, dass nichts passiert sei. Der Drohnenpilot konnte nicht ausfindig gemacht werden.

Drohne bracht Airbus in 1.500 Metern Höhe in Gefahr

Ein anderer Vorfall dieser Art ereignete sich nahe des Hochhauses "The Shard" in London. Eine Drohne flog in 1.500 Metern Hähe, nur 20 Meter von einem Airbus A320 beim Landeanflug zum Flughafen Heathrow entfernt. Auch in diesem Fall hatte der Pilot keine Möglichkeit, zu reagieren.

Kurios: Ebenfalls beim Anflug auf Heathrow erkannte ein Pilot sogar die Marke der Drohne, weil sein Sohn dasselbe Gerät zu Hause hat. Mittlerweile kann sich jeder Bürger schon für unter 1400 Euro Geräte kaufen, die auch in großen Höhen operieren können.

2016 um knapp 50 Prozent mehr Vorfälle als 2015

Im gesamten Jahr 2016 verzeichnete "UK Airpox Board" 56 Vorfälle mit Drohnen. Das bedeutet einen rasanten Anstieg, denn im gesamten Jahr 2015 kam es zu 29, 2014 sogar nur zu sechs derartigen Situationen.

Die Vereinigung britischer Piloten und der Flughafen Heathrow rufen die Regierung auf, strengere Regeln zu beschließen. Nach dem zivilen Luftfahrtrecht müssen sich unbemannte Flugobjekte bereits jetzt im Sichtbereich des Piloten befinden, der üblicherweise mit 122 Metern festgelegt ist.

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