Politik

Brunner sagt Steuer-Boni für Unwetter-Betroffene an

Gebührenbefreiungen, Zahlungserleichterungen und Co.: Die zahlreichen finanziellen Erleichterungen für Unwetter-Betroffene sind vielen nicht bekannt.
Newsdesk Heute
07.09.2023, 18:27
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Angesichts der jüngsten Unwetter mit Überflutungen und verheerenden Schäden weist Finanzminister Magnus Brunner auf ein wenig bekanntes Vehikel hin: Die Steuerbegünstigungen für davon Betroffene. Auch für Helfer gibt es Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung. 

"Aktuell gilt der Dank allen Hilfskräften, die für die Menschen in den betroffenen Gebieten unseres Landes im Einsatz sind", so Brunner. Er möchte deswegen darauf aufmerksam machen, dass auch das Steuerrecht bei Naturkatastrophen spürbare Erleichterungen bieten kann.

Der Bund setze zudem alles daran, bestmöglich zur Seite zu stehen. Vom Katastrophenfonds werden den Ländern 60 Prozent der Hilfsgelder ersetzt. Sollten die Mittel nicht ausreichen, kann die Dotierung aufgestockt werden.

Gebührenbefreiung

Aber zurück zu den Steuer-Boni: Kosten, die bei der Beseitigung von Katastrophenschäden anfallen, wie beim Auspumpen eines Kellers, sind jedenfalls steuerlich absetzfähig. Reparatur-und Sanierungskosten für Gegenstände der üblichen Lebensführung wie PKW, PC, Kleidung, Geschirr oder Ähnliches können, soweit kein Versicherungsschutz besteht oder öffentliche Hilfsgelder ausbezahlt werden, steuerlich geltend gemacht werden.

Betroffene sind außerdem von gewissen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit. Dazu zählen etwa Gebühren für die Neuausstellung von Reisepass, Führerschein, PKW Zulassung oder Baubewilligungen. Wurden Wohnung oder Auto beschädigt, entfällt auch die Gebühr für einen neuen Miet- oder Leasingvertrag. Bereits entrichtete Gebühren können rückerstattet werden. Beim Kauf eines Ersatzgrundstückes entfällt die Grunderwerbssteuer.

Auch für Unternehmen mit Hochwasserschäden gibt es Begünstigungen, sie können beispielsweise die Ersatzbeschaffung von Anlagegütern beschleunigt abschreiben, informiert das Finanzministerium. 

Fristenverlängerung und Zahlungserleichterungen

Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe unmittelbar betroffen sind, können (z.B. über FinanzOnline) die Verlängerung von Fristen zur Einreichung von Abgabenerklärungen beantragen. So kann beispielsweise für eine Einkommensteuererklärung, deren Einreichungsfrist kurz nach dem Katastrophenereignis geendet hätte, Aufschub gewährt werden. Auch Beschwerdefristen können verlängert werden. Bei Versäumnis einer Frist kann eine Wiedereinsetzung beantragt werden.

Weitere Erleichterungen gibt es bei Steuerzahlungen und Steuervorauszahlungen: Betroffene können Stundungen, Ratenzahlungen oder die Anpassung von Ratenzahlungen beantragen. Außerdem können auf Antrag Säumniszuschläge und Vorauszahlungen herabgesetzt werden.

Zudem sind Leistungen aus dem Katastrophenfonds und Spenden zur Beseitigung von Schäden bei den Betroffenen steuerfrei. Spenden für Katastrophenhilfe an begünstigte Einrichtungen wie beispielsweise freiwillige Feuerwehren sind bei den Spenderinnen und Spendern steuerlich abzugsfähig.

Jetzt E-Paper lesen