Tierschützer vs. ÖKV

Brutales Tierquälerei-Video – Ausnahme oder Alltag?

Während der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) heute zur Pressekonferenz geladen hat, formierte sich eine Tierschutz-Allianz. 

Heute Tierisch
Brutales Tierquälerei-Video – Ausnahme oder Alltag?
Sollte die Schutzhundeausbildung nur den "Diensthunden" vorbehalten sein?
Stefan Sobotta / Visum / picturedesk.com

Während eine Pressekonferenz des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) eigentlich mit den aus seiner Sicht dargestellten Falschmeldungen von Seiten der Tierschützer zum Thema "Schutzhundesport" aufräumen wollte, formierte sich aufgrund eines letzten "Beweisvideos" aus der Steiermark eine Tierschutz-Allianz. Der ÖKV ist nach wie vor der Meinung, dass ein Verbot wohl den gesamten Gebrauchshundesport beträfe, den er selbstverständlich mit allen ihm zur Verfügung stehender Experten verteidigte. Viele Hundeplätze würden schließen, seriöse Hundehalter würden bestraft werden und auch ein wichtiger Wesenstest für die Zucht fiele weg. 

Mag. Philipp Ita (ÖKV-Vorstand) erläuterte, dass das unten veröffentlichte Video bereits aus dem Jahr 2020 stamme und die betreffenden Personen schon längst aus dem Verein ausgeschlossen worden seien. Dies beschwichtigt allerdings die Tierschützer nicht besonders, wenn es darum geht, endlich den sogenannten "Schutzhundesport" zu verbieten. 

Das Video

Hundeliebhaber sollten jetzt stark sein: Der im Clip gefilmte Malinois zeigt mit allen körpersprachlichen und akustischen Signalen, dass er trotz zwei Leinen, an denen brutal herumgezerrt wird, einfach nicht zubeißen will. Sichtlich fleht er sein Frauchen mittels Körpersprache und Wimmern an, ihn aus der Stresssituation zu holen. Die Dame zeigt jedoch Härte und Ignoranz und missbraucht das Vertrauen ihres Hundes. Laut der Pfotenhilfe in Lochen handelt es sich um Szenen von einem Hundetrainingsplatz nahe Graz, der sogar auf der ÖKV-Website zu finden ist. Außerhalb des Trainings werden die Hunde offenbar illegal in dunklen Boxen im Keller "gelagert", berichtet ein Zeuge gegenüber der Tierschutzorganisation.

Offensichtlich tierquälerische Ausbildungsmethoden, wie auf diesem Video deutlich erkennbar, sind sofort einzustellen! Eine tierschutzgerechte, zeitgemäße Hundeausbildung hat mit viel Empathie und auf Basis aktueller verhaltensbiologischer Erkenntnisse zu erfolgen.
Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer
Ehemaliger Amtstierarzt

Die Allianz

Tierschutz Austria, Vier Pfoten, Tierschutzverband NÖ, Arche Noah, Verein gegen Tierfabriken, Gut Aiderbichl, Tierquartier Wien, Tierschutzombudsstelle Wien, Pro Tier, Pfotenhilfe Lochen und Verein Freunde der Krone Tierecke sprechen sich gemeinsam für ein generelles Verbot eines Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privatpersonen aus. Unterstützung bekommen sie hier von Tierschutzminister Johannes Rauch, der sich bereits Anfang November für ein solches Verbot ausgesprochen hat. 

Der sogenannte Gebrauchshundesport besteht aus drei Disziplinen, wovon die ersten zwei, die Fährtensuche und die Unterordnung betreffen und weitgehend unbedenklich sind. Die dritte Disziplin – die sogenannte "Schutzarbeit" – ist jedoch strikt abzulehnen, denn hier soll der Hund auf Kommando angreifen und zubeißen. Nur dieser eine Teil soll entgegen den Behauptungen des ÖKV aus Tierschutzsicht verboten werden!

Die Tierschützer gaben folgendes Statement ab: "Wir sprechen uns stattdessen für eine zeitgemäße, auf modernsten Erkenntnissen basierende, gewaltfreie Ausbildung der Hunde aus. Vor allem die Alltagskompatibilität der Hunde in einer zunehmend herausfordernden Umgebung soll im Vordergrund stehen. Dazu braucht es Trainer die sich durch eine umfassende Ausbildung und laufende Weiterbildungen qualifizieren (derzeit ist das Berufsbild Hundetrainer nicht geschützt)", fordern die Tierschutzorganisationen. Auch ein bundesweiter Sachkundenachweis würde begrüßt werden.

Die Schutzarbeit muss ausschließlich Behörden und Berufsgruppen im öffentlichen Dienst vorbehalten sein ...
Tierschutz-Allianz-Statement

Klar abgelehnt wird das sogenannte Schutztraining, bei dem ein Hund trainiert wird, auf Kommando in einen sogenannten Schutzarm zu beißen, den ein Mensch trägt. "Die Schutzarbeit muss ausschließlich Behörden vorbehalten sein, denn es besteht ausreichend Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden durch die sogenannte Schutzhundeausbildung jedenfalls vorübergehend erhöht wird. Ein Hund kann einen Trigger außerhalb des Übungsplatzes verwechseln, wodurch es dann zu Beißunfällen kommt.", stellen die Tierschützer klar.

Die Ausbildung zum klassischen "Schutzhund", welcher im weitesten Sinne dann auch mit einer Waffe vergleichbar ist, müsse Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes vorbehalten bleiben, die sich durch ihre Berufsausbildung dieser zusätzlichen Verantwortung bewusst sind.

red
Akt.