Politik

Bund erhält Durchgriffsrecht bei Asyl-Quartiersuche

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:22

Am Mittwoch beschloss der Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit ein Verfassungsgesetz, das dem Bund ein Durchgriffsrecht bei der Suche und Schaffung von Quartieren von Flüchtlingen einräumt. Am Freitag wird der Bundesrat nachziehen, wodurch das Gesetz mit 1. Oktober in Kraft treten kann.

Überraschungen gab es bei der Abstimmung keine: Wie schon im Ausschuss stimmten die SPÖ. ÖVP. Grüne und NEOS für das Gesetz. Die FPÖ beantragte, über das Gesetz eine Volksabstimmung durchzuführen. Dieser Antrag wurde mit 43 Für- zu 123 Gegenstimmen abgelehnt.

Konkret geht es bei dem Verfassungsgesetz darum, den lokalen Widerstand bei der Schaffung von Unterkunftsplätzen für Flüchtlinge in Zukunft aushebeln zu können. Sollte eine Gemeinde dabei nicht kooperativ sein, kann der Bund nun selbstständig Plätze im Ausmaß von bis zu 1,5 Prozent der lokalen Bevölkerung schaffen.

Keine Kriminalisierung von Bürgermeistern

In einem Zusatz wird festgelegt, dass Bürgermeister nicht haftbar sind, wenn Quartiere fehlen und der Bund durchgreifen muss.

In einem zweiten großen Gesetzesbeschluss wird die Verschärfung der Strafandrohung für Schlepper thematisiert. Künftig kann schon über jemanden U-Haft verhängt werden, der drei Personen illegal mit sich führt. Bislang galt der dafür nötige höhere Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren erst ab zehn geschleppten Personen.
 

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