Seit Jahren benutzen Ministerien und Behörden zum Teil stark abgewandelte Abbildungen des österreichischen Wappentiers. Und das, obwohl die exakte Darstellung sogar in der Verfassung (!) festgeschrieben ist. Die besagt: Wer das Wappen abändert, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.
Jetzt-Mandatar Noll will deshalb in einer parlamentarischen Anfrage von Kanzlerin Bierlein wissen, warum dieses Gesetz anscheinend nur für "Normalsterbliche gilt", aber "nicht für die Bundesbehörden".
Weiters interessiert ihn, warum diese Verunstaltungen so lange "ignoriert" wurden. Denn: "Einige dieser Schöpfungen sind so abstoßend, dass man den Bundesadler unter Tierschutz stellen möchte", sagt Noll zu "Heute".