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So stellt sich das Asylamt Homosexuelle vor

Heute Redaktion
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Dass sich der Afghane von Männern angezogen fühlt, will man ihm nicht glauben.
Dass sich der Afghane von Männern angezogen fühlt, will man ihm nicht glauben.
Bild: imago stock & people

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl kauft einem Asylsuchendem nicht ab, homosexuell zu sein. "Der Falter" berichtet über die fragwürdige Rechtfertigung.

Ein junger Afghane sucht Schutz in Österreich. Er wird wegen seiner sexuellen Ausrichtung in seinem Heimatland verfolgt, was grundsätzlich ein Asylgrund wäre. Doch wie die Wochenzeitung "Falter" in ihrer neusten Ausgabe berichtet, glaubt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) das nicht – und das aus zum Teil äußerst fragwürdigen Argumenten.

Nina Horaczek vom "Falter" hat via Twitter Auszüge der Begründungen veröffentlicht. Dort heißt es etwa: "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten."

Weiterer Grund für die Annahme, der Afghane könne keinesfalls schwul sein, ist für das BFA offenbar, dass der Betroffene Auseinandersetzungen mit Zimmergenossen hatte. Das widerspräche einem "typisch-homosexuellem Verhalten". So heißt es: "Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre."

Eine ähnlich absurde Schlussfolgerung: Wer wenige Freunde hat, sei wohl kaum homosexuell. So heißt es: "Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?".

Wie beweist man die sexuelle Ausrichtung?

Seit 2013 gilt Homosexualität aufgrund eines Urteils des Europäische Gerichtshofs (EuGH) als Asylgrund, wenn die eigene sexuelle Orientierung im Herkunftsland mit einer Haftstrafe oder Schlimmerem bestraft wird. In Afghanistan werden homosexuelle Handlungen als Verbrechen geahndet. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe vor.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren schon lange, dass Schutzsuchende mit einer anderen sexuellen Ausrichtung diese "beweisen" müssen. Wie soll Homosexualität bewiesen werden? Psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung sind nach einem Urteil des EuGH diskriminierend und daher nicht erlaubt. Die Aussagekraft solcher Tests sei bislang zu unzuverlässig, um den Eingriff in die Rechte eines Asylwerbers zu rechtfertigen, lautete der dementsprechende Entscheid im Jänner.

Die gängige Praxis ist es, dass Asylbeamte, die in gezielten Fragestellungen geschult werden, die Glaubwürdigkeit beurteilen – was dabei rauskommt, zeigt der neue "Falter"-Bericht.



Der "Falter" erscheint wöchentlich am Mittwoch.

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    (red)