Nachdem der Chaffeur von Bundeskanzler Christian Kern durch ein Video in Bedrängnis kam, das in beim Rasen auf der Südautobahn Richtung Wien zeigt, wird nun ermittelt. Der Filmer wirft dem Lenker vor, 163 km/h in einem 130er-Bereich und 148 km/h in einem 80er-Bereich gefahren zu sein. Der Lenker soll mittlerweile Selbstanzeige erstattet haben, allerdings sind die Folgen unklar. Eigentlich ein Delikt mit Führerscheinentzug, sind Konsequenzen nicht sicher.
Nachdem der Chaffeur von Bundeskanzler Christian Kern , das in beim Rasen auf der Südautobahn Richtung Wien zeigt, wird nun ermittelt. Der Filmer wirft dem Lenker vor, 163 km/h in einem 130er-Bereich und 148 km/h in einem 80er-Bereich gefahren zu sein. Der Lenker soll mittlerweile Selbstanzeige erstattet haben, allerdings sind die Folgen unklar. Eigentlich ein Delikt mit Führerscheinentzug, sind Konsequenzen nicht sicher.
Drei Fakten könnten den Lenker entlasten. "Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets" lautet das betreffende Delikt, das in diesem Fall zutreffen würde. Darauf stünde eine Geldstrafe von maximal 726 Euro und ein zweiwöchiger Führerscheinentzug. Allerdings mit dem Beisatz: "sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde."
Und daran hakt es, denn erstens wurde der Lenker nicht von einer Polizeistreife bei der mutmaßlichen Geschwindigkeitsübertretung gemessen. Zweitens sind Videoaufnahmen aus Autos von Privaten weder ein Beweis, noch rechtlich zulässig.
Vielmehr könnte sich der Filmer durch die Aufnahme selbst strafbar gemacht haben, folgt man einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof. Und drittens: Selbst wenn die Aufnahme als Beweis gültig wäre, wie schnell der Lenker genau unterwegs gewesen war, lässt sich damit nicht belegen.