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Bundeskriminalamt warnt vor neuen Erpressermails

Die Ermittler des BKA warnen, dass seit einigen Tagen Erpresser-Mails im Umlauf sind. In diesen wird versucht den Opfern Geld abzuknöpfen.

Heute Redaktion
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Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Erpressermails.
Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Erpressermails.
Bild: iStock

"Das Ziel der Täter ist immer dasselbe, entweder wollen sie Geld oder personenbezogene Daten erpressen. Dafür wenden die Täter verschiedene psychologische Druckmittel an, um potenzielle Opfer zu gewinnen und diese zu Zahlungen zu bewegen", heißt es seitens des Bundeskriminalamts.

Beispielsweise wird in den Schreiben behauptet, den Computer des angeschriebenen Adressaten gehackt und anschließend Beweise zu besuchten Internetseiten mit pornographischem Inhalt gesammelt zu haben. Die Betrüger drohen die gesammelten Daten zu veröffentlichen, wenn der geforderte Betrag nicht bezahlt wird. Ähnlich dazu kursieren E-Mails, in denen die Opfer mit angeblich gefundenem nationalsozialistischen Inhalten bedroht werden. "Der Täter versucht eine Erpressung aufgrund von Widerbetätigung", warnt die Polizei.

Adressen aus Darknet

Um potentielle Opfer in Unruhe zu versetzen, droht der Täter mit Veröffentlichung der persönlichen Daten wie Videos und Fotos, wenn nicht innerhalb der genannten Zeitspanne gezahlt wird. Die Absenderadressen werden manipuliert, wodurch die Opfer auch von der eigenen E-Mail-Adresse angeschrieben werden können.

Falls Mailadressen öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind, können Betrüger auf diesem Weg in den Besitz der Adresse gelangt sein. "Andernfalls erwerben die Täter die Mailadressen im Darknet, um so eine noch größere Reichweite zu erzielen", heißt es weiter.

Richtiges Verhalten

Das Bundeskriminalamt rät allen Empfängern dieser Mails, diese nicht zu beantworten und auf keinen Fall zu bezahlen oder sonstigen Aufforderungen nachzukommen.

"Öffnen Sie keine E-Mail Anhänge von unbekannten Absendern und folgen Sie keinen Links. Sollten Sie bereits Kontakt zu den Absendern aufgenommen haben, so brechen Sie diesen sofort ab. Im Falle einer bereits geleisteten Zahlung erstatten Sie eine Anzeige auf einer Polizeiinspektion. Nehmen Sie dafür alle relevanten Dokumente mit. Falls Sie einen Bildschirm mit integrierter Kamera haben, verwenden Sie einen Webcamblocker", rät die Polizei.

Das Digital-Telegramm 2019:

(red)