Coronavirus

Bundesländer richten Online-Tool für Impfbefreiung ein

Das Impfpflicht-Gesetz sorgt für viel Diskussionsstoff. Die Bundesländer richten nun auf ihren Websites ein Online-Tool für Befreiungsanträge ein.
Heute Redaktion
11.02.2022, 17:53

Die Kritik am Impfpflicht-Gesetz wird immer lauter. Erste ÖVP-Granden sprechen sich mittlerweile offen für ein Aussetzen der Impfpflicht aus. Die Regierung hingegen hält aber am Zeitplan fest, "Heute" berichtete.

Auch bei den Befreiungsanträgen herrscht Chaos. Zuletzt hieß es, dass die Behörden erst ab 22. April in der Lage seien, die Ausnahmegründe im Impfregister einzutragen. Gestraft werden soll aber schon ab 15. März.

Die Bundesländer richten auf ihren Websites jetzt ein Online-Tool für Corona-Impfbefreiungsanträge ein. Start ist am 14. Februar, ab dann können Unterlagen digital eingereicht werden, berichtet "orf.at".

Keine bundesweite Plattform

Da eine bundesweit einheitliche Einmeldeplattform fehlt, müssen die Bundesländer jetzt selbst agieren, erklären Tirols Gesundheitslandesrätin Annette Leja und ihre oberösterreichische Amtskollegin LHStv. Christine Haberlander (beide ÖVP) in Aussendungen.

Die eingereichten Unterlagen sollen dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft werden. Die digitale Lösung soll für eine zeitnahe Abwicklung sorgen. Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es etwa seitens des Landes Tirol.

Von der Impfpflicht ausgenommen sind Schwangere und jene Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wie etwa Personen, die an einer Krebserkrankung oder an einer Immunsuppression leiden.

Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes, wie etwa der Geburt eines Kindes oder der Genesung von einer Erkrankung.

Doppelanträge sollen verhindert werden

"Diese Plattform war deshalb dringend notwendig, um ein einheitliches Prozedere zu gewährleisten, zumal wir uns als Bundesland auch zur Mitwirkung am Vollzug der Impfpflicht des Bundes bereit erklärt haben. So muss beispielsweise die Möglichkeit von Doppelanträgen in mehreren Bundesländern unterbunden werden", erklärte Oberösterreichs Gesundheitsreferentin Haberlander. In Oberösterreich stellt zudem Linz für Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt ein eigenes System zur Verfügung.

Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Auf den Websites der Länder und des Sozialministeriums stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung.

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