Steiermark

Bundespräsident gedroht: 2 Jahre Haft für Steirer

Am Freitag wurde ein Grazer zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er in einem Brief an Bundespräsident Alexander van der Bellen mit Terror drohte. 

Michael Rauhofer-Redl
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Symbolbild).
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Symbolbild).
picturedesk.com

Der am Freitag Verurteilte bat in dem Brief um die Begnadigung seines Zellengenossen, sollte dies nicht geschehen, werde er keine Details zum angeblichen Anschlag verraten. Der 23-Jährige bekannte sich im Prozess großteils schuldig und entschuldigte sich für den "riesigen Mist". 

Der Steirer wurde wegen gefährlicher Drohung, versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Vortäuschung einer strafbaren Handlung für schuldig befunden. Als Rechtfertigung gab der Angeklagte an, dass sein Zellengenosse ihn zum Verfassen des Briefs angestiftet und ihm dessen Wortlaut diktiert habe. Der Angesprochene sagte als Zeuge aus, bestritt aber etwas mit dem Verfassen des Schreibens zu tun zu haben.

Der Brief erreichte im September 2019 die Präsidentschaftskanzlei. Zu einer Anklage ist es nur gekommen, weil die Oberstaatsanwaltschaft auf eine solchen bestand. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren eigentlich einstellen. So musste sich der Mann am Freitag in Graz wegen "Verbrechen der Gewalt und gefährlicher Drohung gegen den Bundespräsidenten" vor einem Geschworenengericht verantworten. 

Urteil nicht rechtskräftig

"So ein Schreiben ist in dieser Zeit nicht ganz gescheit", führte der Staatsanwalt aus. Der Angeklagte hatte etwas von zwei afghanischen Brüdern fabuliert, die gerade "am Bauen von Kochtöpfen mit Sprengstoff" seien. Ein Beschuldigter aus dem Drogen-Bekanntenkreis des Beschuldigten wurde daraufhin festgenommen. Er bestritt die Terrorismusvorwürfe vehement.  

Der Zeuge, der dem Angeklagten das Schreiben diktiert haben soll, gab an, sich nicht mehr erinnern zu können, er habe zur damaligen Zeit viele Medikamente genommen. Er habe seine Briefe stets selbst geschrieben. Das Urteil von zwei Jahren Haft ist nicht rechtskräftig. 

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