Politik

Bundespräsidenten-Stichwahl: Flug nach Israel nötig!

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Am Sonntag (2. Oktober) hätte die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl stattfinden sollen. Doch wegen defekter Wahlkarten wurde der Termin bekanntlich neuerlich auf 4. Dezember verschoben. Um dies zu schaffen, musste es schnell gehen. Die Zeit zwischen dem Beschluss der Verschiebung und der Kundmachung war knapp, die Beurkundung des Gesetzes zeigte einmal mehr auf, für welch skurrile Aktionen Österreichs Steuerzahler aufkommen müssen.

Am Sonntag (2. Oktober) hätte die stattfinden sollen. Doch wegen defekter Wahlkarten wurde der Termin bekanntlich neuerlich auf 4. Dezember verschoben. Um dies zu schaffen, musste es schnell gehen. Die Zeit zwischen dem Beschluss der Verschiebung und der Kundmachung war knapp, die Beurkundung des Gesetzes zeigte einmal mehr auf, für welch skurrile Aktionen Österreichs Steuerzahler aufkommen müssen.

Damit das Gesetz zur Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl rechtzeitig und unanfechtbar in Kraft treten konnte, mussten alle drei Nationalratspräsidenten unterschreiben, weil es derzeit keinen Bundespräsidenten gibt. Wie die "Tiroler Tageszeitung" am Samstag berichtet. waren diese jedoch nicht direkt greifbar, weshalb der Staatsakt auf Reisen gehen musste.

Und zwar zwischen Samstag und Montag, denn am Freitag war erst der Beschluss im Bundesrat gefallen und am Dienstag musste das Gesetz schon Kraft sein.

Bures weilte in Israel

Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) war zu der Zeit auf , die Unterschrift musste aber auf dem Originalakt erfolgen - auf dringenden Rat der Präsidentschaftskanzlei.

Doch die AUA wollte den Akt ohne Begleitung nicht mitnehmen und womöglich für eine neuerliche Anfechtung haftbar gemacht werden. Deshalb flog eine Beamtin des Parlaments am Samstag nach Israel, Bures unterschrieb am Flughafen, die Beamtin flog mit der nächsten Maschine wieder nach Wien zurück.

Hofer war im Burgenland, Kopf in Vorarlberg

Der Akt ging dann am Sonntag per Chauffeur von Wien nach Pinkafeld im Burgenland zum Dritten Präsidenten Norbert Hofer (FPÖ).

Der Zweite Präsident Karlheinz Kopf (ÖVP) flog am Montag aus seiner Heimat Vorarlberg nach Wien, um das Gesetz ebenso zu unterschreiben. Dann erst konnte Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) gegenzeichnen und das Gesetz mit dem neuen Wahltermin kundgemacht werden.

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