Politik

Bundesrat stimmt Uhudler-Rettung zu

Um das Produkt und den Anbau langfristig zu schützen wurde der Uhudler formal vom Wein- in den Obstweinbereich transferiert.

Heute Redaktion
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Um den Uhudler und seinen Anbau langfristig zu schützen, wurde das Produkt formal vom Wein- in den Obstweinbereich transferiert.

Der Uhudler gilt künftig als Obstwein, dem stimmten jetzt auch alle Fraktionen im Bundesrat zu. Die Gesetzesänderung soll den Weiterbestand des Weins auch auf EU-Ebene sichern. Die SPÖ lobte den Uhudler in der Sitzung als einen wichtigen Wirtschaftsfaktor in der Region, FPÖ-Mandatar Thomas Schererbauer nannte den Wein gar ein "österreichisches Kulturgut". Umweltminister Andrä Rupprechter (VP) ist überzeugt, die "Erfolgsgeschichte der heimischen Weinwirtschaft" werde mit der Novelle weitergeschrieben.

Das Produkt war bisher aufgrund von EU-Vorschriften nur befristet zugelassen und ist durch die Änderung im Weingesetz nun dauerhaft abgesichert. Trotz der Neukategorisierung als Obstwein bleiben die Vorschriften für Wein - önologisches Verfahren, Kellerbuch, Kataster - aufrecht, hatte VP-Regionalsprecher Nikolaus Berlakovich bereits Anfang Mai versichert.