Rasieren, schneiden, wachsen lassen? Für Soldaten der deutschen Bundeswehr ist das keine einfache Frage. Denn seit 2019 wartet die Truppe auf einen neuen Haar- und Barterlass.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus jenem Jahr. Ein Stabsfeldwebel hatte damals geklagt, weil er als Mann keine langen Haare tragen durfte – anders als Frauen in der Bundeswehr.
Wie der Spiegel berichtet, wurde seine Beschwerde zwar vom 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts zurückgewiesen. Doch die Richter stellten fest, dass die Regelung innerhalb eines "überschaubaren Zeitraums" überarbeitet werden müsse.
Der Wehrbeauftragte des Bundestages macht nun Druck auf das Ministerium. Eine Neuregelung solle "zeitgemäß sein und sowohl die militärische Funktionalität als auch die berechtigten individuellen Bedürfnisse unserer Soldatinnen und Soldaten angemessen berücksichtigen", heißt es.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums erklärte, die Neufassung der Dienstvorschrift zum äußeren Erscheinungsbild sei derzeit noch nicht abgeschlossen. Das Ministerium arbeite aber daran.