Politik

Burka-Verbot: Haft droht, wer sich nicht dran hält

Heute Redaktion
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In neun Tagen, am 1.10., tritt das Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft. Es ist an allen öffentlichen Orten - auch im Flug- und Schiffsverkehr - einzuhalten. So wird gestraft!

Am 1. Oktober ist es soweit und das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz kommt in Österreich zur Anwendung. Dieses sieht vor, dass an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt bzw. verborgen werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind.

Als öffentlicher Ort gilt jeder Ort, der von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann. Dazu zählen demnach auch öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Straßenbahnen, Züge sowie der Flug- und Schiffsverkehr.

Strafe bei Verstoß

Ein Verstoß gegen das neue Gesetz zieht eine Buße in der Höhe von bis zu 150 Euro nach sich. Die Gesichtsverschleierung muss nach Angaben des Innenministeriums jederzeit auf Aufforderung vor Ort abgenommen werden. Sollten verschleierte Personen, deren Identität nicht festgestellt werden kann, sich trotz Abmahnung weigern die Verhüllung zu entfernen, droht ihnen gar eine Festnahme - das gilt auch für Touristen in Österreich.

Im Wortlaut: "Wer an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 150 Euro zu bestrafen. Die Verwaltungsübertretung kann durch Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden. Öffentliche Orte oder öffentliche Gebäude sind Orte, die von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden können, einschließlich der nicht ortsfesten Einrichtungen des öffentlichen und privaten Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs."

Weitere Details zu den Maßnahmen und zum Verbot selbst, entnehmen Sie der Bildstrecke oben!