Seit Jahren versucht es der südfranzösische Küstenort Mandelieu-la-Napoule immer wieder, doch erneut ist das Burkini-Verbot vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Nizza erklärte das Verbot jetzt in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Nach Ansicht der Richter werden dadurch gleich drei Grundfreiheiten schwerwiegend und rechtswidrig beeinträchtigt: die Bewegungsfreiheit, die Gewissensfreiheit und die persönliche Freiheit.
Besonders interessant ist die Begründung, mit der Mandelieu-la-Napoule das Verbot verteidigte. Die Gemeinde argumentierte, dass Personen in Kleidung, die deutlich eine religiöse Zugehörigkeit ausdrücke, die öffentliche Ordnung störten.
Als Belege wurden allerdings lediglich zwei Vorfälle genannt. Einer liegt zehn, der andere bereits 14 Jahre zurück.
Das überzeugte das Gericht nicht. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Burkinis ein Sicherheitsrisiko für Strandbesucher oder Badende darstellen.
Der Streit hat in Mandelieu-la-Napoule eine lange Geschichte. Der Küstenort führte bereits 2012 als erster Badeort Frankreichs ein Burkini-Verbot ein.
Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat, kippte solche Verbote später grundsätzlich. Dennoch erneuerte der konservative Bürgermeister von Mandelieu-la-Napoule das Verbot seither jedes Jahr. Auch einige andere Küstenorte schlugen in den Sommermonaten diesen Weg ein.
Hinter dem Streit steht eine größere gesellschaftliche Debatte. Frankreich versteht sich als laizistischer Staat mit einer strikten Trennung von Staat und Religion. Seit Jahren wird dort intensiv über Kopftücher und andere muslimische Bekleidungsstücke für Frauen gestritten.
Für Mandelieu-la-Napoule steht jedenfalls die nächste Niederlage fest: Auch das aktuelle Burkini-Verbot hält vor Gericht nicht.