Die Verordnung sieht vor, dass EU-Mitglieder Behörden schaffen, die Beschwerden von Passagieren entgegennehmen und Strafen bei Verstößen einführen. Außerdem müssen Bus-Terminals speziell gekennzeichnet werden, um behinderten Fahrgästen die Orientierung zu erleichtern. Die EU-Behörde sieht keinen einzigen der Punkte erfüllt. Neben Österreich wird auch Luxemburg in dieser Sache verklagt.
Die EU-Kommission fordert Österreich außerdem auf, die EU-Verordnung für Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr vollständig umzusetzen. Österreich habe noch kein Gremium zur Behandlung von Passagier-Beschwerden und kein Strafen-System bei Verstößen eingerichtet. Die EU-Kommission kann die Republik auch in dieser Angelegenheit vor dem EuGH verklagen, wenn binnen zwei Monaten keine Lösung gefunden wird.
In einem weiteren Mahnschreiben ruft die EU-Kommission Österreich und 17 weitere EU-Staaten dazu auf, die EU-Führerscheinrichtlinie von 2006 richtig umzusetzen. So müssen die Staaten neue Kategorien von Führerscheinen einführen, harmonisierte Regeln für die Gültigkeit der Dokumente schaffen und Informationen untereinander austauschen.
Agentur ist auf Schiene
Im Verkehrsministerium wundert man sich über die Klage. Im Ministerrat Ende Jänner ist die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte beschlossen worden. Die Agentur vereint ab Sommer die Schlichtungsstellen für Bahn und Flugzeug unter dem Dach der Schienen Control GmbH. Kernaufgabe ist die außergerichtliche und möglichst einvernehmliche Streitbeilegung in Streitfällen auf Eisenbahnen, bei Busstrecken über 250 Kilometer, in der Luftfahrt und in der Schifffahrt, die mit den betroffenen Unternehmen nicht gelöst werden können.
Die errechneten Kosten von 586.000 Euro jährlich werden zu 40 Prozent von den Transportunternehmen und zu 60 Prozent vom Bund getragen.