Politik

Buwog 128: Bankberater von Wicki "enttäuscht"

Enttäuschte Zeugen hörte Richterin Hohenecker am Donnerstag im Buwog-Prozess. Einer hatte ein interessantes Gerücht zu Grasser gehört.

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Karl-Heinz Grasser.
Karl-Heinz Grasser.
(Bild: picturedesk.com)

Am 128. Buwog-Prozesstag am Donnerstag konnten Prozessbeobachter einem recht enttäuschten liechtensteinischen Bankberater lauschen. Wolfgang Z. hatte mit dem Mandarin-Konto des angeklagten Vermögensberaters Norbert Wicki zu tun. Wo das Geld genau herkam, darüber soll ihn Wicki bis nach Auffliegen der Buwog-Affäre getäuscht haben.

Fünf Stunden lang saß Z. im Zeugenstand vor Richterin Marion Hohenecker. Er arbeitete zum "Tatzeitpunkt" bei der Raiffeisen Bank Liechtenstein und war dort für das Konto der Offshore-Gesellschaft Mandarin von Norbert Wicki zuständig. Über die Konto-Bewegungen dort will die Staatsanwaltschaft beweisen, dass ein Teil der Buwog-Provision illegalerweise an Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ging.

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Bereut bis heute

Wicki habe dem Banker Z. damals erzählt, dass das Mandarin-Konto seiner (Wickis) Mutter gehört. Die erste Einzahlung vom 500.000 Euro kam jedoch vom berühmten Konto 400.815 (Meischberger zufolge seines, der Anklage zufolge eigentlich Grassers). Dass Z. das nicht gesehen hat damals, das bereut er bis heute.

Am Mandarin-Konto vermischte sich in der Folge nicht nur Geld von 500.815 (angeblich Meischbergers), sondern auch Geld aus der Meinl Bank in Wien (Ferint AG), das angebliche "Schwiegermuttergeld" Grassers. Wicki habe das Konto als Treuhandkonto geführt, war die Erklärung des Vermögensberaters. Der Bankberater Z. sagt aber dazu: Wenn das so wäre, hätte man – auch schon nach damaligen Regeln – jede Einzahlung genau dokumentieren müssen.

Beichte erst im Nachhinein

Erst nach Auffliegen der Buwog-Affäre in Österreich im Herbst 2009 habe Wicki beim Banker Z. eine "Beichte" abgelegt und ihm gesagt, dass das Geld von 400.815 aufgrund eines Kreditvertrages zwischen Mandarin und Meischberger überwiesen worden war (Stichworte hierzu: Unerkannte Stimmausübung, Grasser bei MIP, Meinl-Rebellen).

Doch auch mit dem Kreditvertrag sei eine solche Überweisung nicht genehmigt worden, sagt Z.: "Das wäre ein No." Und: "Da sind sämtliche Sicherheitsnetze gerissen." Der Kreditvertrag, der wird von der Anklage sowieso in Frage gestellt: Laut den Ermittlern soll er erst im Nachhinein angefertigt worden sein, um die wahren Hintergründe der Transaktion zu verschleiern – die Angeklagten bestreiten das.

Nicht von Frau Wicki

Der Bankberater Z. hat also, übrigens auch bei den vielen Bareinlagen aufs Mandarin-Konto, stets geglaubt, alles Geld stammt von Wickis Mutter und einer Erbschaft. Z. glaubte deshalb auch, dass die Briefkastenfirma "Catherine Participation" Frau Wicki gehört. In Wahrheit gehörte sie Grassers Schwiegermutter, dort landete schlussendlich das berühmte "Schwiegermuttergeld", das durch Grassers Investition bei der Hypo über die Ferint AG auf 700.000 Euro vermehrt worden war.

Grasser als "Mister 1 Prozent bei Privatisierungen"

Am Ende des Tages sagte einer der sogenannten "Meinl-Rebellen" aus, Alexander Proschofsky. Er und weitere Aktionäre stimmten bei einer turbulenten Hauptversammlung gegen die Führung der Meinl-Gesellschaften – auch Grasser. Wir erinnern uns: Durch den komplizierten Kredivertrag wollte Meischberger mithilfe der Mandarin Group unerkannt für seinen Trauzeugen Grasser stimmen und eine Absetzung zu verhindern. So erzählen es zumindest die Angeklagten.

Grasser und Meischberger waren jedenfalls bei der Hauptversammlung im Jahr 2008 anwesend. Ein spannendes Gerücht hat Proschofsky auch noch gehört: Grasser soll damals der "Mister 1 Prozent bei Privatisierungen" genannt worden sein. Von wem, wisse er leider nicht mehr.

Kopfwäsche beim Buwog-Aufsichtsrat

Als zweiter Zeuge (vor Proschofsky) kam ein Rechtsanwalt namens Stefan P. in den Zeugenstand, der sich sehr über den Angeklagten Peter Hochegger ärgern musste. Im Zuge der Buwog-Privatisierung hat der Anwalt sein Mandat bei der Buwog verloren, was er Hochegger ankreidet.

Er schilderte das so: Der damalige Buwog-Geschäftsführer Gerhard Schuster hatte ein Problem mit seinem damaligen Aufsichtsratschef, dem hier ebenfalls angeklagten Ernst Plech. Schuster war der Meinung, dass Plech die Interessen der Republik bei der Buwog-Privatisierung nicht ausreichend vertrete. Rechtsanwalt P. sollte Hochegger dazu kontaktieren, damit der damalige Finanzminister Grasser davon erfährt.

Als Plech das mitbekam, habe er dem Geschäftsführer Schuster in der nächsten Aufsichtsratssitzung ordentlich den Kopf gewaschen (eine "Hinrichtung", sagen manche), weil dieser seiner Meinung nach am Aufsichtsrat vorbei Kontakt zu Grasser gesucht habe. Anwalt P. war kurze Zeit später sein Buwog-Mandat los und beschwerte sich darüber bei Hochegger.