Politik

BUWOG: Beschwerde von Grasser abgelehnt

Ein Einspruch von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Buwog-Anklage wurde vom VfGH abgewiesen. Das berichtet Ö1 am Mittwoch.

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Ein Einspruch von gegen die Buwog-Anklage wurde vom VfGH abgewiesen. Das berichtet Ö1 am Mittwoch.
 

Rückschlag für Grasser: Der 47-Jährige ist mit seinem Einspruch gegen die Buwog-Anklage gescheitert, wie es in einem ORF-Bericht heißt. Grasser und weitere Angeklagte hatten die kurze Einspruchsfrist (14 Tage) kritisiert. Die Anklageschrift umfasst rund 800 Seiten, die Angeklagten orteten kein Recht auf ein faires Verfahren.

Dementsprechende Anträge wurden nun aber vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen. Begründung: Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg. Der Beschluss soll in den nächsten Tagen auf der Homepage des VfGH veröffentlicht werden.

Dennoch ist die Anklageschrift dadurch noch nicht rechtskräftig, wie es in dem Ö1-Bericht heißt. Die Akte Buwog liege nämlich derzeit beim Oberlandesbericht Wien. Dort werden inhaltliche Einsprüche von einem Richtersenat geprüft.

Im August hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Grasser, Walter Meischberger, Ernst Plech, Peter Hochegger und zwölf weitere Beschuldigte wegen Verdachts auf Korruption bei der BUWOG-Privatisierung und der Einmietung der Finanz im Linzer Terminal Tower eingebracht.