Politik

"Meine Kompetenz ist nicht erlernbar"

Am 7. Telekom-Prozesstag ist Meischberger dran. Er erklärt - wie schon in Sachen Buwog - wieso er sein Geld wert war.

Heute Redaktion
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Der Angeklagte Walter Meischberger am Dienstag, 27. November 2018 anl. eines Strafprozesses zur Causa Telekom / Valora im Wiener Straflandesgericht.
Der Angeklagte Walter Meischberger am Dienstag, 27. November 2018 anl. eines Strafprozesses zur Causa Telekom / Valora im Wiener Straflandesgericht.
Bild: picturedesk.com

Am Mittwochnachmittag schlug erneut die Stunde des Walter Meischberger im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts in Wien. Er durfte am Beginn seiner Befragung im Prozess Telekom-Valora seine Sicht der Dinge schildern.

In dieser Causa, die von derselben Richterin verhandelt wird wie der Buwog-Prozess, ist er der einzige Angeklagte, der sich für "unschuldig" hält.

"Meine Kompetenz ist nicht erlernbar"

Gewohnt selbstbewusst schilderte der ehemalige FPÖ-Generalsekretär, wie seine Tätigkeit als Lobbyist aussah - und warum er der beste war. "Meine Kompetenz ist weder erlernbar noch studierbar. Daher ist es ein rares Wirtschaftsgut."

Das komme von seinem politischen Netzwerk, dass er sich während seiner langjährigen Tätigkeit in der FPÖ aufgebaut hatte. Es sei "geradezu ideal" gewesen. Vom Staatsanwalt und "einschlägigen Medien" würde das aber ignoriert und die Darstellung seiner Tätigkeiten in der Anklage "hätte dem berüchtigten Al Capone große Ehre gemacht", so Meischberger.

"Abstruser Stumpfsinn"

Nach dem Seitenhieb holte Meischberger dann so richtig zum Schlag gegen den Staatsanwalt aus. Nicht nur, dass er als Mafia-Typ hingestellt werde ("Al Capone"), die Anklage sei ein "abstruser Stumpfsinn".

Meischberger beklagte sich auch, dass er seit über 60 Tagen hier im Gerichtssaal sich "freibeweisen" müsse und der von Gericht bestellte Gutachter die falsche Wahl sei. Dieser Experte - so wie auch die Staatsanwälte - könne seine Tätigkeiten im Hintergrund nicht bewerten. Diese will Meischberger, der aus Geldmangel einen Pflichtverteidiger bekommen hat, mit einem eigenen Gutachten belegen. (red)