Politik

Buwog-Showdown: OGH entscheidet heute

Knappe 19 Stunden vor dem geplanten Prozessbeginn entscheiden die Obersten Richter, ob der Prozess starten kann oder verschoben werden muss.

Heute Redaktion
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Die Causa-Buwog war bisher vor allem durch viele Fragezeichen geprägt. Ist bei der Privatisierung alles mit rechten Dingen zugegangen? Kommt es zu einer Anklage? Haben die Einsprüche gegen die Anklage Erfolg? Kommt es zum Prozess? Wann startet der Prozess? Ist die Richterin überhaupt zuständig?

Einige dieser Fragen kann man bereits beantworten: Es kam zur Anklage, die Einsprüche dagegen waren erfolglos. Auch ein Prozess wird kommen.

Die Frage nach dem Wann und der Zuständigkeit der Richterin wird heute der Oberste Gerichtshof entscheiden. Die Richter und Richterinnen müssen entscheiden, ob die vorgesehene Buwog-Richterin Marion Hohenecker tatsächlich für den Fall zuständig ist. (Mehr Infos hier.) Die Entscheidung wird um 14.30 Uhr bekannt gemacht.

Buwog-Prozess
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der Immobilienmakler Ernst Karl Plech müssen sich (neben anderen) vor Gericht in der Causa Buwog und Terminal Tower verantworten. Grassers Freunde sollen sich durch den Verkauf der Bundeswohnungen an das "Österreich-Konsortium" bereichert haben. Die Rolle Grassers (Hat er auch Geld erhalten? Hat er den entscheidende Tipp weitergesagt?) wird das Gerichtsverfahren klären. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird aufgrund dessen offiziell entscheiden, wie es weitergeht.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Hohenecker bleibt zuständig

In diesem Fall wird der Prozess wie geplant am Dienstag, dem 12. Dezember 2017 um 09.30 Uhr im Großen Schwurgerichtssaals des Wiener Landesgerichts für Strafsachen starten.

2) Hohenecker ist nicht zuständig

Das Landesgericht wird über die Entscheidung beraten und die weiteren Schritte noch am Montag bekanntgeben. Der Prozess könnte verschoben werden. Wenn eine neue Richterin zugeteilt wird, bräuchte diese auch eine Einarbeitungszeit in die Materie. Der Prozessstart könnte sich um Monate verzögern.

(csc)

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