Politik

BVT-Akten: Opposition droht Kickl mit Gericht

Zwei Wochen gaben die Oppositionsparteien Innenminister Kickl (FP) um Akten zur BVT-Causa nachzuliefern. Geliefert wurde aber nicht.

Heute Redaktion
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Zwei Wochen nach Ablauf der Frist fehlen der Opposition noch immer wichtige Daten zum BVT-U-Ausschuss.
Zwei Wochen nach Ablauf der Frist fehlen der Opposition noch immer wichtige Daten zum BVT-U-Ausschuss.
Bild: picturedesk.com/APA

SPÖ, Neos und die Liste Pilz wollen in den nächsten Wochen darüber beraten, ob man den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf die als mangelhaft betrachtete Aktenlieferung des Innenministers Herbert Kickl (FP) in der BVT-Causa ansetzen soll.

Hintergrund ist, dass die Oppositionsparteien dem Innenminister vorwerfen, dem Parlament nach wie vor entscheidende Unterlagen rund um die überraschende Razzia beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorenthalten zu wollen.

Wichtige Informationen aus dem Innenministerium fehlen

Primärer Kritikpunkt der Oppositionsparteien ist, dass das Innenministerium bislang nur "bruchstückhaft" Akten betreffend der Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Hausdurchsuchung beim BVT geliefert haben soll. Manche Teile, wie etwa die Protokolle der Disziplinarkommissionen, fehlen hingegen gleich komplett.

Neos wollen alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen

Auf "Heute"-Nachfrage bestätigten die Neos, jetzt gemeinsam mit der SPÖ und der Liste Pilz "alle rechtlichen Möglichkeiten ausführlich prüfen lassen zu wollen". Eine Entscheidung, etwa über einen möglichen Gang vor den Verfassungsgerichtshof, soll so schnell wie möglich erarbeitet und publik gemacht werden.

Listengründer Peter Pilz erwähnte gegenüber "der Presse", dass er den berechtigten Verdacht hege, dass auch Daten von der Einheit zu Bekämpfung von Straßenkriminalität noch immer fehlen würden. "Beamte aus der EGS haben mir bestätigt, dass es diese Akten gibt" so Pilz.

Innenministerium dementiert mangelnde Aktenlieferung

Im Innenministerium zeigt man sich von den Vorwürfen der Oppositionsparteien eher unbeeindruckt. Via Aussendung verlautbarte man, dass man nach Aufkommen der Vorwürfe nochmals "sämtliche Organisationseinheiten" mit der Überprüfung der gelieferten Akten beauftragt hätte. Außerdem hätte man am 12.07.2018 Videoaufzeichnungen aus dem BVT an das Parlament übermittelt. Zusätzlich habe man auch eine äußerst detaillierte Stellungnahme über das Prüfungsergebnis dem Parlament zukommen lassen. Von Sabotage oder mangelnder Aktenlieferung könne daher keine Rede sein, so das Innenministerium.

(mat)