Politik

BZÖ-Prozess: Bedingte Haftstrafen für Petzner und Dö...

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: keine Quellenangabe

Die Urteil sind am Landesgericht Klagenfurt gefallen. Stefan Petzner erhielt 10 Monate bedingt, Gerhard Dörfler 8 Monate bedingt und 15.000 Euro Geldstrafe, Uwe Scheuch muss 22.000 Euro Strafe zahlen. Harald Dobernig erhielt vier Monate bedingt.

Die Urteile im BZÖ-Broschürenprozess sind am Landesgericht Klagenfurt gefallen. Stefan Petzner erhielt 10 Monate bedingt, Gerhard Dörfler 8 Monate bedingt und 15.000 Euro Geldstrafe, Uwe Scheuch muss 22.000 Euro Strafe zahlen. Harald Dobernig erhielt vier Monate bedingt.

Die ehemaligen freiheitlichen Politiker sind somit wegen versuchter Vorteilsnahme und Untreue schuldig gesprochen worden. Laut dem Richter Christian Liebhauser-Karl ist ein Schaden von mindestens 186,000 Euro entstanden.

Grund für die Anklage war eine Werbebroschüre, die kurz vor der Landtagswahl 2009 an sämtliche Kärntner Haushalte versendet worden war. Die Produktion der Broschüre wurde über die Landesimmobiliengesellschaft LIG abgewickelt. Die Kosten indes trugen andere Landesgesellschaften.

Am Donnerstag fielen die Urteile:

Dörfler wurde zu einer Geldstrafe 15.000 Euro sowie einer Haftstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt.
Scheuch erhielt eine Zusatzgeldstrafe von 22.000 Euro.
Dobernig erhielt eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten, zusätzlich zu der teilbedingten Haftstrafe, die er bereits im Herbst erhalten hatte - mehr dazu in Dobernig-Urteil ist rechtskräftig.
Petzner erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten.

Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber forderte Schuldsprüche für alle vier Angeklagten. Die Verteidiger von Stefan Petzner und Harald Dobernig erbaten milde Urteile für ihre Mandanten, für Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch verlangten die Anwälte Freisprüche vom Vorwurf der Untreue.