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Cathy Hummels kämpft "für alle Influencer"

Bereits zum zweiten Mal siegte Influencerin Cathy Hummels vor Gericht. Der Prozess um angebliche Schleichwerbung könnte aber noch weiter gehen.

Heute Redaktion
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<strong>Cathy Hummels</strong> gehört zu den erfolgreichsten deutschen Influencerinnen. Einige ihrer Postings standen erneut im Fokus einer Gerichtsverhandlung.
Cathy Hummels gehört zu den erfolgreichsten deutschen Influencerinnen. Einige ihrer Postings standen erneut im Fokus einer Gerichtsverhandlung.
Photo Press Service

Selbstbewusst erschien Model Cathy Hummels (32) am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München und musste sich ein weiteres Mal wegen mutmaßlicher Schleichwerbung verantworten. Auf ihrem Instagram-Account stellt die Ehefrau von Mats Hummels (31) ihren über 500.000 Followern regelmäßig Produkte vor, die sie in ihren Beiträgen auch mit dem Vermerk "Werbung" kennzeichnet. Sollte es sich dabei aber um private Empfehlungen handeln, verzichtet sie darauf. Und genau das ist einer Behörde ein Dorn im Auge. Sie beklagen, dass hinter diesen Postings unrechtmäßige Werbung steckt.

Hummels gewinnt zweiten Prozess

"Ich kämpfe für alle Influencer vor Gericht", versprach Cathy Hummels laut RTL vor der Verhandlung und hat den Prozess in zweiter Instanz gewonnen. Laut ihr erhielt sie für die kritisierten Beiträge keine Gegenleistungen der betreffenden Firmen, wird die erfolgreiche Influencerin im "Spiegel" zitiert. "Ich mache das unentgeltlich, weil das meine Leidenschaft ist", erklärte sie. "Mein Profil ist damit einer Frauenzeitschrift gleichzusetzen, die auch in redaktionellen Beiträgen Produkte empfehlen", so Hummels. Sie freut sich über das Urteil und darüber, "dass die neue Welt genauso behandelt wird wie die alte Welt".

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    Moderatorin Cathy Hummels schickt ihren Fans mit diesem Foto liebe Grüße aus dem Urlaub.
    Moderatorin Cathy Hummels schickt ihren Fans mit diesem Foto liebe Grüße aus dem Urlaub.
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    Noch ist allerdings unklar, ob der Prozess tatsächlich abgeschlossen ist. Wie der "Spiegel" berichtet, ließ das Oberlandesgericht München die Revision zum deutschen Bundesgerichtshof zu.

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