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Mann will Austro-Pass vor Höchstgericht einklagen

Heute Redaktion
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Im Bild ein türkischer (l.) und ein österreichischer Reisepass.
Im Bild ein türkischer (l.) und ein österreichischer Reisepass.
Bild: picturedesk.com/APA

Nach der Aberkennung der Staatsbürgerschaft, zieht der Austro-Türke vor den VfGH. Dessen Entscheidung könnte richtungsweisend für die weiteren Prüfverfahren werden.

Wie der "Standard" am Dienstag berichtet, könnte der Streit um die Doppelstaatsbürgerschaften bald vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen. Der Austro-Türke, dem die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen wurde, will offenbar das Höchstgericht anrufen.

Der anonyme Betroffene, der bereits seit langem in Österreich ansässig sein soll, sehe sich in mehreren Grundrechten verletzt. Er soll einer von jenen drei Fällen sein, die in Folge der losgetretenen Massenprüfung von einer rückwirkenden Aberkennung ihrer österreichischen Staatsbürgerschaft informiert worden waren.

Vor dem Wiener Landesverwaltungsgericht sei der Mann mit seiner Beschwerde gegen den Verlust des Passes bereits Anfang August abgeblitzt. Nun möchte er eine Instanz überspringen und die Causa gleich vor dem Höchstgericht klären. Dessen Urteil hätte richtungsweisende Auswirkungen auf alle weiteren Prüfverfahren.

Verwirrung um Arbeitserlaubnis und Sozialhilfe

Im Gespräch mit dem "Standard" argumentiert der Anwalt des Betroffenen, Kazim Yilmaz, dass es mehrere Ungereimtheiten bei der Beweisführung der Behörde gebe. Besonders die Namensliste von Trägern zweier Staatsbürgerschaften, die die FPÖ an die Behörden übermittelt habe, sei problematisch. Dass "eine Liste, die kein amtliches Dokument ist und von der niemand weiß, woher sie stammt" als grundlegendes Beweismittel anerkannt werde, stößt Yilmaz sauer auf: "Mein Mandant hat keine Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen", wird der Jurist zitiert.

Unklar ist zudem, ob für die Betroffenen mit der österreichischen Staatsbürgerschaft auch die Arbeitserlaubnis verloren geht. Beim AMS gehe man derzeit davon aus, dass dies nicht so ist, heißt es weiter. Auf politischer Ebene ist man da schon weniger sicher. Das werde derzeit geprüft, so das Sozialministerium. Und: Ob Mindestsicherung und andere Sozialleistungen zurückbezahlt werden müssen, ist ebenfalls noch nicht geklärt.

(red)