Politik

Causa Privatklinik: Strache muss ab 6. Juli vor Gericht

Der Prozess gegen den ehemaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache beginnt am 6. Julia am Wiener Landesgericht. Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen.

Heute Redaktion
Teilen
Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian Strache
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Das "Ibiza-Video" sorgte im Mai 2019 für einen riesigen Politik-Skandal. Ab 6. Juli muss sich nun der ehemalige FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache wegen Bestechlichkeit am Wiener Landesgericht verantworten, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mitteilte.

Konkret geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Wien-Währing. Neben Strache wurde auch der Betreiber der Klinik, Walter Grubmüller, wegen Bestechung angeklagt.

Strache war mit dem ehemaligen Glücksspielmanager und Rennfahrer befreundet. Dieser wollte erreichen, dass die Klinik in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds aufgenommen wird. Schon während der türkis-blauen Koalitionsverhandlungen soll der damalige FPÖ-Obmann für dieses Anliegen geworben haben. Dadurch konnte sie Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen.

Spende an FPÖ

Tatsächlich wurde in weiterem Verlauf der Prikraf-Fonds aufgestockt und die Privatklinik als Begünstigte aufgenommen, berichtet die APA. Der entsprechende Gesetzestext soll – so zumindest die Verdachtslage – zustande gekommen sein, nachdem Strache beim Klinikchef gefragt hatte: "Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig, damit die Schönheitsklinik endlich fair behandelt wird?" In diesem Kontext – so belegen es sichergestellte Chats – regte Strache bei Grubmüller eine "genaue Gesetzesänderung, damit ihr zu euren Genehmigungen kommt" an.

Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe

Aus Sicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) macht eine Spende von 10.000 Euro von Grubmüller an die FPÖ das Vorliegen eines Gesetzeskaufs deutlich. Strache und Grubmüller bestreiten die Vorwürfe. Die Verhandlung ist vorerst auf vier Tage anberaumt, im Falle von Schuldsprüchen drohen den Angeklagten Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.