Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwägt eine Anhebung der gesetzlichen Obergrenze für Steckersolargeräte. Laut einem internen Papier der Union soll die maximale Wechselrichterleistung von bislang 800 auf 1000 Voltampere (VA) erhöht werden.
Noch ist unklar, ob es sich dabei um eine feste politische Linie oder eine unverbindliche Ideensammlung handelt. Dennoch wirft der Vorstoß grundlegende Fragen auf - von technischer Sicherheit über europarechtliche Vorgaben bis zur tatsächlichen Entlastung der Verbraucher.
Wie es bei heise online unter Berufung auf das pv magazine heißt, warnt der Verein Balkon.Solar vor Fallstricken. Der auf Energierecht spezialisierte Anwalt Dirk Legler betont, dass eine Änderung der Obergrenze nicht isoliert vorgenommen werden sollte. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, müssten mehrere EEG-Paragrafen angepasst werden.
Das Problem: Wenn die Bagatellgrenze angehoben wird, ohne die Verweise auf den europäischen Netzkodex anzupassen, könnten Netzbetreiber weiter auf aufwendigen Anmeldeprozessen bestehen. Auch fehlen bisher Sicherheitsstudien und normierte Vorgaben für den Betrieb von Balkonkraftwerken jenseits der 800-VA-Grenze.
Der Verein Balkon.Solar schlägt daher Alternativen vor: Die starre Obergrenze von 2000 Wattpeak für angeschlossene Solarmodule sollte gestrichen oder deutlich erhöht werden. Bisher ist auch der Einsatz von Speichern im Normenwerk nicht sauber abgebildet, obwohl rund die Hälfte aller verkauften Anlagen damit ausgestattet ist.