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CETA kommt: Einwände wurden abgelehnt

Heute Redaktion
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Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen den Wirtschaftspakt CETA abgelehnt, womit bzumindest vorläufig die Anwendung von CETA gebilligt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen den gebilligt wird. Mit den Eilanträgen wollten Gegner des europäisch-kanadischen Wirtschaftspakts das Übereinkommen verhindern. Der Urteilsspruch des deutschen Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es nun, dass die Regierung trotz Ablehnung den Pakt unterzeichnen kann.

Bedingung der Regierung zur Unterzeichnung war es, dass es ein vorläufiges Abkommen ist, sprich Deutschland wieder aus dem Vertrag aussteigen kann, wenn es später ein entsprechendes Urteil dazu gibt. Damit soll CETA wie geplant am 27. Oktober am EU-Kanada-Gipfel besiegelt werden. Zuvor sollen bereits die EU-Handelsminister am 18. Oktober bei einem Treffen dem Pakt ihren Segen erteilen.

In Kraft treten soll CETA dann zumindest in Teilen sofort nach der Unterzeichnung - bevor die Parlamente überhaupt ihre Zustimmung gegeben haben. Österreichs , der deutschen Entscheidung folgen zu wollen.

Wie die Gegner reagieren, ist unklar. Hunderttausende hatten sich mit ihrer Unterschrift gegen das Abkommen gestellt. Sie befürchten negative Folgen für den Verbraucherschutz, Sozial- und Umweltstandards. Außerdem sehen sie demokratische Prinzipien ausgehöhlt.