Oberösterreich

Chef brummt Frau Kurs auf, sie sollte 1.000 € zahlen

Für Kündigung bestraft: Ein Chef wollte von seiner ehemaligen Mitarbeiterin widerrechtlich Kurskosten einheben. Sie schaltete die Arbeiterkammer ein.

Tobias Prietzel
Die Frau musste einen Kurs machen, das Geld dafür wurde ihr einfach vom Gehalt abgezogen. 
Die Frau musste einen Kurs machen, das Geld dafür wurde ihr einfach vom Gehalt abgezogen. 
Getty Images/iStockphoto

Die Frau war bei dem Unternehmen in der Lohnabrechnung tätig gewesen. Sie absolvierte einen vom Arbeitgeber vorgeschriebenen und finanzierten Lehrgang zur geprüften Personalverrechnerin. Wenig später wollte sich die Beschäftigte beruflich verändern und löste das Dienstverhältnis ordnungsgemäß.

Als sie die Endabrechnung sah, staunte die Frau nicht schlecht: Ihr waren 1.000 Euro netto abgezogen worden.

Sie fragte bei ihrem ehemaligen Vorgesetzten nach. Der argumentierte den Betrag so: Es handle sich um die anteiligen Ausbildungskosten für den Lehrgang.

Das ließ die Betroffene aber nicht auf sich sitzen und wandte sich an die AK-Bezirksstelle Linz-Land. Die Experten intervenierten – mit Erfolg: Der Arbeitgeber überwies der Ex-Mitarbeiterin schließlich die Summe.

Die Arbeiterkammer erklärt: Ausbildungskosten können zwar zurückgefordert werden. Das ist aber nur dann möglich, wenn es zuvor in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Seiten festgehalten wurde.

Chef wollte Schwangere loswerden

Ein Firmenchef wollte eine Mitarbeiterin im oberösterreichischen Zentralraum nach ihrer Karenz einfach loswerden. Er legte ihr nahe, dass sie "irgendeinen anderen Job irgendwo im Betrieb" annehmen oder "sich gleich was Neues woanders suchen soll".

Die Frau ließ sich das aber nicht gefallen, die AK schritt ein. Die Kammer betont: Berufliche Schlechterstellungen wegen einer Elternschaft sind gesetzlich verboten.

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