Steiermark

Chef zahlt Frau nach 24 Jahren Arbeit 19.000 € zu wenig

Eine Frau bekam statt 33.800 Euro Ablöse nur 14.800 Euro. Dann forderte der Chef sogar 7.000 Euro zurück – zu unrecht, wie die AK herausfand.

Christian Tomsits
Die Mitarbeiterin verließ nach mehr als zwei Jahrzehnten den Job, bekam dann aber viel zu wenig Geld
Die Mitarbeiterin verließ nach mehr als zwei Jahrzehnten den Job, bekam dann aber viel zu wenig Geld
Getty Images (Symbolbild)

Das hatte die verdiente Mitarbeiterin so nicht verdient: Ganze 24 Jahre lang war Frau S. fleißig für eine Firma in Weiz (Stmk.) tätig gewesen. Als dann plötzlich eine Kollegin gekündigt werden sollte, bot die erfahrene Mitarbeiterin selbstlos an, das Unternehmen freiwillig zu verlassen, um so ihrer Kollegin so den Job zu sichern.

"Unangenehme Angelegenheit": Chef will 7.000 Euro

Ihr Arbeitgeber akzeptierte und errechnete der Frau daraufhin die gesetzliche Abfertigung in der Höhe von neun Monatsentgelten. Doch nach einigen Monaten meldete sich die Personalabteilung der Ex-Firma bei ihr per Mail mit einer "unangenehmen Angelegenheit": Bei der Überweisung der Abfertigung sei ein Fehler passiert und nun solle Frau S. knapp 7.000 Euro vom erhaltenen Geld zurückbezahlen.

Das kam der Steirerin sehr seltsam vor, daraufhin wandte sie sich an die Arbeiterkammer Weiz – und siehe da: Die Abfertigung war offenbar völlig falsch berechnet worden (zum Nachteil der langjährigen Angestellten). Der Grund: Zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Auflösung war die Angestellte in Elternteilzeit. Doch auch dann sei die frühere Normalarbeitszeit der Angestellten der Abfertigungsberechnung entscheidend, so der Experte der AK.

Somit standen der Frau laut Gesetz ganze 33.900 Euro zu und nicht wie abgerechnet etwa nur 14.800 Euro zu. "Nach unserer Intervention war somit die Rückzahlung in Höhe von knapp 7.000 Euro hinfällig und der Arbeitgeber musste nach Korrektur der Abfertigungsberechnung noch rund 10.600 Euro an Frau S. nachzahlen", erklärte die AK.

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