Sprachlich und optisch einwandfrei begab sich ein Herzchirurg am Donnerstag in St. Pölten auf die Anklagebank. Dem Operateur wurde grob fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Rückblick: Ein zuckerkranker 45-Jähriger mit Herzschwäche war vom Oberarzt alleine operiert. Dabei musste zum Schutz und zur Kühlung des Organs ein Herzstillstand herbeigeführt werden.
Und bei der versuchten „Reparatur“ der Aortaklappe soll der Arzt den linken Herzmuskel unterkühlt bzw. beschädigt haben. Die Folge: Der 45-Jährige hängt nun an einer extrakorporalen Herz-Lungenmaschine und ist auf der Transplantatliste („Heute“ berichtete).
Laut Angeklagtem war der Eingriff notwendig, der Gutachter sprach von keiner Routine-OP, meinte aber, dass ein erfahrener Chirurg assistieren hätte müssen. Der Richter wollte wissen: „Hat der Arzt die Komplexität des Eingriffes heruntergespielt, um alleine operieren zu können?“ Dies bejahte der Gutachter.
Der Richter bot dem Mediziner eine Diversion an, diese lehnte der Arzt indes ab. Der Vorwurf der grob fahrlässigen Körperverletzung ist vom Tisch, der Arzt will einen Freispruch.
Die Verteidigung will nun Studien einholen und Experten laden. Der Prozess (nunmehr wegen fahrlässiger Körperverletzung) wurde vertagt (geht vermutlich erst im Winter weiter), für den Arzt gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.