Österreich

Unfall war Mord: 10 Jahre Haft für Amok-Raser

Heute Redaktion
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Acht Bier, zwei Tote und ein misslungener Selbstmordversuch. Das waren am Wiener "Landl" die Zutaten für das erste Mordurteil nach einem Verkehrsunfall.

"Ich war so von Sinnen, ich hab halt nimmer können – wohlüberlegt war das wahrscheinlich nicht" – so rechtfertigte Christopher K. (34) am Wiener Landesgericht eine Amokfahrt mit zwei Toten.

Nachdem seine Schwester an einem Aneurysma gestorben war und er mit seiner Ex-Freundin in Streit geraten war, wollte er am 3. Jänner nicht mehr weiterleben. Der 34-Jährige verabschiedete sich per WhatsApp bei seiner Ex und dem Stiefsohn, setzte sich nach acht großen Bier und etwas Sekt mit 2,3 Promille ans Steuer seines B-Klasse-Mercedes – und gab Gas.

In der Cumberlandstraße in Penzing bretterte er mit 102 km/h durch eine 30er-Zone und übersah zwei auf einer Vespa abbiegende Juristen. Er erfasste die beiden Männer frontal, sie flogen 27 Meter durch die Luft. Eines der Opfer landete auf dem Dach eines geparkten Autos – für beide Opfer kam jede Hilfe zu spät.

Der Unfallort in der Tatnacht. (Quelle: Video3)

"Er war wie ein Sohn"

"Es schaute aus wie ein Schlachtfeld", sagte die Staatsanwältin, die – erstmals in Österreich – eine Verurteilung wegen Mordes nach einem Verkehrsunfall forderte.

Christopher K.s Anwältin kritisierte die Mordanklage für den "ungemein tragischen Verkehrsunfall" als "Bruch mit unserer Rechtstradition". Es sei eine "grob fahrlässige Tötung" gewesen.

Bedrückend die Schilderung eines Anwalts: Er schloss sich als Opfervertreter dem Verfahren an – und war 18 Jahre der Stiefvater eines der Opfer: "Er war wie ein Sohn für mich. Die Ausführungen der Staatsanwältin waren sehr prägnant und treffend."

Zehn Jahre Haft

Das Urteil – zehn Jahre Haft, die Mindeststrafe für Mord – ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin von Christopher K. meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin wollte vorerst keine Erklärung abgeben.

Sollte das Urteil Rechtskräftigkeit erlangen, könnte der Mann über die zehnjährige Freiheitsstrafe hinaus in Sicherheitsverwahrung bleiben, bis Experten ihn für ungefährlich erklären. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Ein Gutachten hatte Christopher K. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung bescheinigt, die ihn in Kombination mit seiner Alkoholsucht "hochgefährlich" machen soll. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

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