Oberösterreich

Wirbel um Jobs als Contact-Tracer um 1.100 Euro 

1.100 Euro brutto (VZ) für den Job als Contact Tracer. Das ist mager, kritisieren SPÖ, Grüne und NEOS. Die AK OÖ überlegt arbeitsrechtlich zu prüfen. 

Teilen
Die Stellenausschreibung des Landes OÖ steht unter Kritik. Contact Tracern wird 1.100 Euro brutto (VZ) bezahlt.
Die Stellenausschreibung des Landes OÖ steht unter Kritik. Contact Tracern wird 1.100 Euro brutto (VZ) bezahlt.
picture desk/Land OÖ

Seit bekanntwerden der Stellenausschreibung ist die Kritik groß. Grüne, SPÖ und NEOS bemängeln den Verdienst, vor allem mit Blick nach Wien. Dort zahlt die Stadt Wien für "MitarbeiterInnen für Contact-Tracing", mit bei uns vergleichbarem Aufgabengebiet, 1.831 Euro bei Vollbeschäftigung.  

Im Vergleich: vom Land OÖ gibt's für die Mitarbeit im Krisenstab und die Unterstützung beim Contact Tracing 1.100 Euro brutto auf Vollzeitbasis, 1.500 Euro brutto, wenn auch Wochenend-, Feiertags- und Abenddienste geleistet werden. Adressiert ist die Ausschreibung an Studenten, "die neben ihrem Studium praktische Erfahrungen sammeln" möchten. Wir berichteten. 

1.100 Euro brutto. "Wie kann das sein", fragte sich Mittwochvormittag Gesundheitssprecher Peter Binder (SPÖ). "Das ausgeschriebene Gehalt steht im krassen Widerspruch zum oö. Gehaltsgesetz. Das Mindestgehalt für einen Vertragsbediensteten beträgt 1.785,50 Euro, das ist die absolute Untergrenze. Nämlich die erste Stufe in der Funktionslaufbahn LD25 beim Land", erklärte er in einer Aussendung.

Beschäftigung in rechtsfreiem Raum

"Heute" hat bei den Experten der Arbeiterkammer OÖ nachgefragt. Ernst Stummer, Leiter der Abteilung Rechtsschutz Linz, dazu: "Das Land beschäftigt Mitarbeiter in diesem Fall offenbar außerhalb des Vertragsbedienstetengesetzes, da es um eine befristete und aushilfsweise Beschäftigung geht. Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung, weil keiner existiert, gibt es auch keinen Mindestverdienst - einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es bei uns nämlich nicht." Man würde sich hier in rechtsfreiem Raum befinden, Mitarbeiter unter das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch fallen, so Stummer.     

Ob diese Vorgehensweise arbeitsrechtlich einwandfrei ist? Das könne durchaus bezweifelt werden. Es sei jedenfalls nicht auszuschließen, dass die Arbeiterkammer die Stellenausschreibung des Landes noch prüfen werde.