Coronavirus

Corona-Beauftragter – das gilt für Events ab Ostern

Die neuen Corona-Regeln bringen nicht nur ein Aus der Maske mit sich. Das gilt ab Ostern für Veranstaltungen und das müssen Partytiger beachten.

Nikolaus Pichler
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Auch für Event-Fans werden die Regeln mit Ostersonntag gelockert.
Auch für Event-Fans werden die Regeln mit Ostersonntag gelockert.
Getty Images/iStockphoto

Das Osterfest bringt auch die Wiederauferstehung der Normalität für Nachtschwärmer. Denn die 3G-Regel in der Nachtgastronomie und bei großen Veranstaltungen wird aufgehoben. Und auch die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Innenräumen wird aufgehoben. Das verkündete Gesundheitsminister Johannes Rauch am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Die Empfehlung zum Tragen einer Maske gelte jedoch weiterhin, so der grüne Minister. 

Er setze sich für klare und einfache Maßnahmen ein, so Rauch weiter. "Dazu gehört auch, dass Maßnahmen immer nur so lange gelten, wie unbedingt notwendig. Jetzt, wo sich die Situation deutlich entspannt hat, ist daher auch der richtige Zeitpunkt, die aktuellen Maßnahmen schrittweise zu lockern."

Dort braucht es einen Corona-Beauftragten

Doch nicht nur für Nachtschwärmer und Event-Fans selbst ändern sich die Regeln. Für Veranstalter kommt laut der neuen Corona-Verordnung auch eine Regel hinzu. "Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen", heißt es dazu in den neuen Corona-Regeln.

Die Bezirksbehörden sollen die Einhaltung der Konzepte stichprobenweise überprüfen. "Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen."

Das sind die Ausnahmen 

Ausnahmen gibt es jedoch für Begräbnisse, Demos, berufliche Zusammenkünfte, Mitarbeiterversammlungen sowie Parteiveranstaltungen, die Vorfahrt bei Theatern, Kinos, Varietés, Kabaretts sowie "Zusammenkünften im privaten Wohnbereich".

Die neuen Corona-Regeln sollen vorerst bis zum Beginn der Sommerferien im Juli gelten. Rauch begründete die Lockerungen damit, dass sich die Situation in den Spitälern und bei den Neuinfektionen deutlich entspannt hat: "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Erleichterungen." Dass die Maske noch in einigen Bereichen bleibt, begründete der Minister so: "Diese kleine Unannehmlichkeit sollten wir in Kauf nehmen, weil wir andere und uns schützen." Es handle sich "um den Weg des gelindesten Mittels".

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com