Oberösterreich

Zehn Jahre Haft drohten – Mann flüchtete vor Prozess

Ein 38-Jähriger, dem bis zu zehn Jahre Haft drohen, ist nicht vor Gericht erscheinen. Er soll Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust verglichen haben.

Der Prozess wurde vertagt, da der Angeklagte nicht erschienen ist.
Der Prozess wurde vertagt, da der Angeklagte nicht erschienen ist.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Die Richterin und die Geschworenen warteten am Mittwoch am Linzer Landesgericht vergeblich. Der Prozess wurde schließlich pausiert, um der Polizei genug Zeit zu geben, den Angeklagten zu suchen und vorzuführen. Aber auch am Nachmittag blieb der 38-Jährige verschwunden.

Die Staatsanwaltschaft Linz legt dem Organisator von Corona-Demos zur Last, gegen das Verbotsgesetz gehandelt zu haben. Konkret soll er in einem YouTube-Video und auf Telegram die Ausgangsbeschränkungen und die Impfpflicht mit der Judenverfolgung verglichen haben.

"Der 1984 geborene Angeklagte soll öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit schlechthin in ihrem Kern und den nationalsozialistischen Völkermord gröblich verharmlost haben", heißt es in der Anklageschrift.

Der Mann stand bereits im März in Linz vor Gericht. Damals musste er sich wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung von Beweismitteln verantworten. Das Urteil lautete auf ein Jahr teilbedingter Haft und ist rechtskräftig.

Der leere Verhandlungssaal
Der leere Verhandlungssaal
Heute/Jennifer Mostögl

Inhalt des Prozesses vom März: Der 38-Jährige habe einen Beamten drangsaliert und diverser Fehlverhalten beschuldigt. Bei der Bezirkshauptmannschaft und am Landesverwaltungsgericht soll er auch gefälschte Maskenbefreiungsatteste vorgelegt haben.

Neuerlicher Prozesstermin steht noch nicht fest

Im neuerlichen Prozess drohen dem Angeklagten zwischen einem und zehn Jahren Haft. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist bis jetzt nicht klar. Falls der Beschuldigte gefunden wird, könnte er in Untersuchungshaft wandern.

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