Coronavirus

Neuer Corona-Hammer! Ab sofort wird schneller gestraft

Gesundheitsminister Mückstein hat der Polizei per Verordnung eine neue Möglichkeit zum Abstrafen von Verstößen gegen die 3-G-Regeln gegeben. 

Roman Palman
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Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gibt der Polizei die Möglichkeit zu Organstrafverfügungen bei 3-G-Verstößen.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein gibt der Polizei die Möglichkeit zu Organstrafverfügungen bei 3-G-Verstößen.
picturedesk.com; "Heute"-Montage

Die neue Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz tritt laut APA am Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft. Damit können künftig Verwaltungsübertretungen bei der Einreise nach Österreich mit Organmandaten geahndet werden. Das war zuvor auf Basis des Epidemiegesetzes 1950 bisher nicht möglich.

Gleichzeitig werden die Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz, BGBl. II Nr. 152/2020, außer Kraft gesetzt.

Organmandate für 3-G-Verstöße

Dabei geht es um die schnellere Ahndung von Verstößen gegen die 3-G-Regeln in Lokalen etc. Diese konnten zwar schon zuvor abgestraft werden, das war nach dem Epidemiegesetz aber nur über eine Anzeige und einen Gerichtsprozess möglich. Mit der neuen Verordnung und der Möglichkeit zu Organstrafen soll dieser Prozess beschleunigt werden.

Wer gleich die 90 Euro Organstrafe blecht, spart sich (und den Behörden) den Rechtsweg – und steigt in den meisten Fällen billiger aus.

Dafür musst du zahlen

Als Verstöße gelten demnach... 

• ... das "Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung",... 

• ... das "Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard",...

• ... sowie die "fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr".

Update 22.04 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es auf Basis der damals vorliegenden Informationen geheißen, dass die Verordnung Verstöße bei der Einreise nach Österreich betrifft. Das ist falsch und wurde entsprechend korrigiert.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com