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Coronavirus: Das erwartet dich beim Homeoffice

Heute Redaktion
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Unternehmen setzen erste Schritte Richtung Homeoffice. Wie funktioniert die Heimarbeit für Mitarbeiter? Wie sieht die rechtliche Lage in Österreich aus?

Die Zahl der in Österreich am Coronavirus erkrankten Personen stieg zuletzt auf 202 an. Im vorgestellten Notfallplan der Regierung werden unter anderem Unternehmen dazu angehalten, ihre Mitarbeiter auf Heimarbeit umzustellen.

Um Ansteckungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, wird eine Umsetzung in einigen Unternehmen bereits angedacht. Viele Menschen in Österreich werden also vermutlich zum ersten Mal im Homeoffice arbeiten. Somit könnte das größte Experiment, das bisher zu alternativen Arbeitsformen geleistet wurde, geschaffen werden. Neulinge können bei so einer Arbeitsweise auf gewisse Herausforderungen stoßen. Wer es nicht kennt, erlebt eine plötzliche Umstellung.

Japan igelt sich ein

Mit der Regelung werden gleichzeitig ein optimaler Schutz und eine weiterbestehende Arbeitsleistung ermöglicht. Allen voran sind Tech-Unternehmen wie Twitter und Google. In Japan wurden bereits im Februar Maßnahmen getroffen, das Land zu isolieren. Im Idealfall stellt der Arbeitgeber sicher, dass alle Vorkehrungen wie funktionierende Arbeitsgeräte zur Verfügung stehen.

Weniger Andrang und Selbstverantwortung

Disziplin, Struktur, Selbst- und Zeitmanagement sind die Grundpfeiler, die es dafür benötigt. Für eine optimale Kommunikation werden in einigen Unternehmen Maßnahmen getroffen, Gruppen-Chats und Skype-Meetings eingerichtet. Zentral ist die Erreichbarkeit während der Arbeitszeiten und eine möglichst gute und gesicherte Internet-Verbindung.

Für diejenigen, die wegen ihrer Postion nicht ganz isoliert arbeiten können, hat das Homeoffice der anderen den Vorteil, dass dann sowohl im Büro als auch in öffentlichen Verkehrsmitteln weniger Andrang an Menschen herrscht.

Rechtliche Lage in Österreich

Eigenmächtiges Fernbleiben ist nicht möglich, außer es besteht eine unmittelbare Ansteckungsgefahr. Sollten Bezirke zur Sperrzone werden, dürfen diese auch nicht für die Arbeit verlassen werden. Wenn man wegen Quarantäne-Maßnahmen seine Wohnung nicht verlassen kann, besteht Anspruch auf Weiterbezahlung des Gehalts.

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